Geschrieben von JuM am 28.06.2013, 17:24 Uhr |
Vielleicht kennt ihr Euch aus:-)
Hmmmm.....ich glaube du musst dich drei Monate vor Ablauf der Elternzeit arbeitslos melden, wegen evtl. Anspruch auf Leistungen....genau, ich würde dort auch mal anrufen und nach fragen
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- Vielleicht kennt ihr Euch aus:-) - butzi 2013 28.06.13, 16:21
- Re: Vielleicht kennt ihr Euch aus:-) - DasBabY85 28.06.13, 16:42
- Re: Vielleicht kennt ihr Euch aus:-) - Xen 28.06.13, 17:09
- Re: Vielleicht kennt ihr Euch aus:-) - JuM 28.06.13, 17:24
- Re: Vielleicht kennt ihr Euch aus:-) - nina91 28.06.13, 17:50
- Re: Vielleicht kennt ihr Euch aus:-) - Sunny_79 28.06.13, 21:32
- Re: Vielleicht kennt ihr Euch aus:-) - butzi 2013 29.06.13, 10:57
- Re: Vielleicht kennt ihr Euch aus:-) - Whyoming 29.06.13, 8:18
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