Juni 2016 Mamis

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Geschrieben von NAG-Hasi am 18.12.2015, 12:21 Uhr

verzweifelt

Also schwere Probleme bei KK halte ich für eine Ausrede!
Bei einer gesetzl. Kasse wird dein Beitrag nach deinem Gehalt berechnet, nicht nach Risikofaktoren. Bei deiner privaten KV bekommen die das doch gar nicht mit, denn man zahlt ja den Beitrag direkt an die und das BV-Geld zahlt die letzte gesetzl. KK, bei der du versichert warst (und die auch deine Rentenbeiträge einzieht) an deinen AG und der an dich.
Bei LV weiß ich nicht, es kommt ja auch darauf an, was die in ihren Fragebögen vor Abschluss fragen und wie man das auslegt/beantwortet.
Der FA muss übrigens nicht schreibfaul sein, denn er muss die "psychische Belastungssituation" nicht detailliert begründen, hat ja auch was mit ärztlicher Schweigepflicht zu tun...
Es kann nur sein, dass die KK ihn verklagt, unrechtmäßig ein BV aus gestellt zu haben. In dem Falle müsste ein Gutachter das beurteilen, bis das so weit wäre, bist du aber sehr sehr wahrscheinlich gar nicht mehr schwanger (nach ET) und es lässt sich gar nichts mehr begutachten. In dem Fall ist es aber ein echter Lapsus, dich wegen Blutungen krank zu schreiben, die du gar nicht hattest. Wenn das rauskommt, kann der FA auch Ärger kriegen...

 
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