Mai 2017 Mamis

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Geschrieben von Jenyx, 22. SSW am 13.01.2017, 11:05 Uhr

Urlaubsanspruch

Genau, das heißt, anteilig bis Juli, falls du danach in Elternzeit bist. Die Elternzeit zählt nicht als Arbeitsverhältnis, der Mutterschutz aber schon.

 
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