Geschrieben von Jenyx, 22. SSW am 13.01.2017, 11:05 Uhr |
Urlaubsanspruch
Genau, das heißt, anteilig bis Juli, falls du danach in Elternzeit bist. Die Elternzeit zählt nicht als Arbeitsverhältnis, der Mutterschutz aber schon.
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- Urlaubsanspruch - Lisa82 13.01.17, 10:51
- Re: Urlaubsanspruch - GabrielaK 13.01.17, 11:03
- Re: Urlaubsanspruch - Jenyx, 22. SSW 13.01.17, 11:05
- Re: Urlaubsanspruch - Lisa82 13.01.17, 11:07
- Re: Urlaubsanspruch - viella249 13.01.17, 11:08
- Re: Urlaubsanspruch - GabrielaK 13.01.17, 12:24
- Re: Urlaubsanspruch - GabrielaK 13.01.17, 11:03
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