Geschrieben von wilderaubkatze, 9. SSW am 07.02.2012, 20:23 Uhr |
Urlaubsanspruch
Hallo ihr lieben,
Momentan steht bei uns in der Firma die jahresurlaubsplanung an. Mein Chef weiß schon über meinen "Zustand" Bescheid.
Wie wird der Urlaub nun geplant? Habe ich vollen Anspruch, also 24 Tage im Jahr, oder nur bis Anfang August bis ich in den Mutterschutz gehe, also 14 Tage?
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von MVgirl1986, 7. SSW am 07.02.2012, 20:26 Uhr
Du hast den vollen Anspruch. Den Resturlaub, den du aufgrund von Mutterschutz u. evtl. Erziehungsurlaub nicht nehmen kannst, müssen sie dir dazu geben, wenn du wieder auf die Arbeit gehst.
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Grüffelchen, 8. SSW am 07.02.2012, 20:59 Uhr
Die Monate, die Du im Mutterschutz bist, also sechs Wochen davor und acht Wochen nach Entbindung, zählen so, als wärst Du arbeiten gewesen und hast somit den Urlaubsanspruch für diese Monate.
Dein Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch pro genommenen Monat Elternzeit um 1/12 kürzen. Das heißt also, wenn Du Anfang September entbindest und Dein Mutterschutz Ende Oktober ausläuft, steht Dir 10/12 Deines Jahresurlaubes zu. In Deinem Fall also ca. 20 Urlaubstage.
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von myshadow am 08.02.2012, 14:53 Uhr
da hätt ich jetzt aber auch noch eine Frage...
Ist es denn nicht so wenn man kündigt aber erst im 2. Halbjahr, dass man dann Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat? Ist das so nicht übertragbar auf uns wenn wir in Mutterschutz gehen?