März 2015 Mamis

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Geschrieben von Kekspü, 36. SSW am 04.02.2015, 11:27 Uhr

Schon wieder Elterngeld, aber diesmal Thema Steuererklärung

Ich bin endlich durch den Antrag durch (@Schnitzelchen und Münmelmäuse, fragt mich ;-) ) aber bzgl der Steuererklärung höre ich widersprüchliches. Man muss ja den letzten Steuerbescheid abgeben. Das war bei mir der von 2012 (mein Freund 2011). Jetzt sagte man mir, dass ich den von 2014 beilegen muss und andere sagen, dass sie das nicht mussten und die Bezügezettel ausreichten.
Wie ist das bei euch? Macht ihr extra die Steuererklärung für 2014? Muss mein Freund denn auch eine aktuelle beilegen obwohl ausschließlich ich Elterngeld beantrage?

Falls mir niemand eine 100%ige Auskunft geben kann, muss ich da nochmal anrufen. Ich dachte aber, dass ich das Them hier mal einstelle, ist vielleicht auch für andere interessant.

 
10 Antworten:

Re: Schon wieder Elterngeld, aber diesmal Thema Steuererklärung

Antwort von Catmu am 04.02.2015, 11:38 Uhr

Als Angestellte reichen hier die lohnbescheinigungen.

Wenn was fehlt, melden die sich.

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Re: Schon wieder Elterngeld, aber diesmal Thema Steuererklärung

Antwort von Aramia, 37. SSW am 04.02.2015, 11:39 Uhr

Ähm, Steuerbescheid? Das hab ich dann wohl auch verpasst. Ich dachte die Lohnzettel oder das Arbeitgeberformular reichen.

Was solls, ich schick das dann so ab, wie ich es hab. Wenn was fehlt melden die sich schon.

Oder warst oder bist du selbständig, dann gilt der Steuerbescheid als Einkommen.

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Re: Schon wieder Elterngeld, aber diesmal Thema Steuererklärung

Antwort von Kekspü am 04.02.2015, 11:42 Uhr

Weder noch. Aber unten aufm Antrag ist ja angekreuzt, was man alles mitschicken soll. Da steht eben auch drauf, dass die den letzten Steuerbescheid wollen.
Oder sind die Anträge von BL zu BL unterschiedlich???

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Re: Schon wieder Elterngeld, aber diesmal Thema Steuererklärung

Antwort von ti_84 am 04.02.2015, 12:24 Uhr

Ich gebe auch nur die Lohnzettel ab. Weiß gar nicht wann ich die letzte Steuererklärung gemacht habe... lohnt bei mir einfach nicht.

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Re: Schon wieder Elterngeld, aber diesmal Thema Steuererklärung

Antwort von Team Gecko am 04.02.2015, 12:26 Uhr

Also ich hab ja für unserer erste auch Elterngeld bezogen und musste da nur die Lohnbescheinigungen von den jeweiligen Monaten beilegen. Also keine über die Steuer, wäre mir auch neu, denn darüber hat die Dame am Telefon auch diesmal nichts gesagt.
Ich würde es ohne hinschicken, die melden sich ratzfatz bei dir, wenn denen noch was fehlt. :)

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Re: Schon wieder Elterngeld, aber diesmal Thema Steuererklärung

Antwort von tinchen_248 am 04.02.2015, 12:40 Uhr

Ich meine die Dame bei der Elterngeldstelle hatte mir gesagt dass ist nur der Nachweis über das Gesamteinkomnen, wenn man verheiratet ist. Gibt ja da ne grenze, bis zu der man nur Anspruch hat und wenn nur die Frau Elterngeld beantragt, wissen sie nicht was der Mann verdient...
Aber du gibst ja in dem Formular an, dass du unter dieser Grenze bist. Darum muss man das wohl nur auf Nachfrage einreichen

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Re: Schon wieder Elterngeld, aber diesmal Thema Steuererklärung

Antwort von Merci am 04.02.2015, 12:43 Uhr

Was ist mit der Verdienstbescheinigung welche der Arbeitgeber ausfüllen soll?
Reichen da nicht die gehaltsbescheinigungen der letzen 12 Monate?
Das wäre doch doppelt gemoppelt und super umständlich...

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Re: Schon wieder Elterngeld, aber diesmal Thema Steuererklärung

Antwort von Kekspü am 04.02.2015, 12:56 Uhr

Ich bin Lehrerin, da gibt's quasi keinen direkten Ansprechpartner Arbeitgeber, der dieses Formular ausfüllen kann. Ich gebe das quasi blanko ab und häng dann eben die Gehaltszettel an.

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Re: Schon wieder Elterngeld, aber diesmal Thema Steuererklärung

Antwort von Kekspü, 36. SSW am 04.02.2015, 12:57 Uhr

Vielen Dank. Dann schick ich also einfach den alten mit und harre der Dinge die kommen....

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Re: Schon wieder Elterngeld, aber diesmal Thema Steuererklärung

Antwort von Erbsenmaus, 33. SSW am 04.02.2015, 21:49 Uhr

Alle die, die neben Ihrem Job ein Gewerbe/eine Teilselbstständigkeit haben müssen zusätzlich einen/die Steuerbescheide einreichen. Die, die "nur" unselbständig angestellt sind, reichen nur die Gehaltsabrechnungen ein und alles istgut.

LG Erbsenmaus

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