August 2013 Mamis

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von AangiMaus, 6. SSW  am 16.12.2012, 15:35 Uhr

schlimm viel zu stehen?

hallo zusammen ebenfalls schönen 3.advent.
ich habe eine frage und zwar bin ich friseurin und muss nächste woche durcharbeiten sprich 6tage. ich arbeite täglich 9std und habe in der weihnachtszeit kaum eit mich hin zu setzen....jetzt meine frage viel stehen ist das okay??? heben muss ich ja nichts ausser meine schere....

 
10 Antworten:

Re: schlimm viel zu stehen?

Antwort von Wasserratte, 7. SSW am 16.12.2012, 15:39 Uhr

Da du mit Chemikalien arbeitest würdest du von deinem Arzt sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen. Da bekommst du für den Rest deiner SS, das volle Gehalt weiter und dein Arbeitgeber bekommt alles von deiner Krankenkasse zurück. Ich an deiner Stelle würde es sofort machen!

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Re: schlimm viel zu stehen?

Antwort von mondkind, 5. SSW am 16.12.2012, 16:02 Uhr

Ich bin Lehrerin und stehe somit auch den ganzen Tag - in meiner letzten SS hat das absolut nichts ausgemacht. Ich kenne auch keine Kollegin, die diesbezüglich in der SS Probleme hatte und meine Ärztin hat auch nie was gesagt, obwohl wir öfters mal über meinen Beruf gesprochen haben.
Ich bin mir also ziemlich sicher, dass das Stehen in einer normal verlaufenden SS kein Problem ist.
Und zu den Chemikalien - sind da wirklich problematische Sachen dabei? Das normale Shampoo etc kann ja kein Problem sein und beim Bleichen etc hat man doch Handschuhe an. Ich glaube nicht, dass da ein Beschäftigungsverbot nötig ist. Aber frag doch zur Sicherheit einfach mal deinen Arzt!

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Re: schlimm viel zu stehen?

Antwort von munito am 16.12.2012, 16:57 Uhr

Bin auch Friseur und sollte sich raus stellen das es wirklich geklappt hat habe ich nächste Woche das gleiche Problem.

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Re: schlimm viel zu stehen?

Antwort von layla3a, 6. SSW am 16.12.2012, 17:09 Uhr

Ich hatte das Problem in meiner lehre damals... nit wegen dem stehen sondern wegen den dämpfen ....also Berufsverbot... dazu muss ich aber auch sagen das mir immer schwindelig war..... noch einen schönen 3Advent

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Re: schlimm viel zu stehen?

Antwort von MaRoLePe, 7. SSW am 16.12.2012, 17:21 Uhr

hab ich noch nie gehört, dass eine Friseurin ein BV in der Schwangerschaft bekommt und kenne viele die den Beruf ausüben. Im Gegenteil, haben alle noch bis kurz vor der Entbindung gearbeitet.

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Re: schlimm viel zu stehen?

Antwort von Wasserratte, 7. SSW am 16.12.2012, 17:35 Uhr

Der Arbeitsplatz einer werdenden Mutter ist so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchführen muss. Die Beurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit, die die werdende Mutter durchführt und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter gefährdet sind, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen veranlassen, wie z.B. Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Arbeitsplatzwechsel oder Freistellung wegen Beschäftigungsverbotes. Außerdem hat der Arbeitgeber auf Grund seiner Meldepflicht nach § 5 MuSchG der Aufsichtsbehörde die Beschäftigung der werdenden Mutter mitzuteilen.

Nach dem MuSchG gibt es zwei Arten von Beschäftigungsverboten:

Generelle Beschäftigungsverbote nach §§ 4 und 8 MuSchG bestehen für die im Gesetz genannten Tätigkeiten unabhängig von persönlichen Gründen der werdenden Mutter. Beschäftigungsverbote sind vom Arbeitgeber bei Bekanntwerden der Schwangerschaft zu treffen.

Generelle Beschäftigungsverbote beziehen sich auf Arbeitstätigkeiten, bei denen man schädlichen Einwirkungen von
- gesundheitsgefährdenden Soffen, Staub, Gasen oder Dämpfen,
- gesundheitsgefährdenden Strahlen, (Aufenthaltsverbot im Kontrollbereich beim Einsatz von ionisierenden Strahlen, Umgangsverbot mir offenen radioaktiven Substanzen),
- Hitze, (in der Nähe von Öfen oder heißen Massen in Hitzebetrieben wie z.B. Glashütten, Härtereien)
- Kälte, (bereits bei Temperaturen niedriger als 17 °C bei leichter körperlicher Arbeit besteht ein Beschäftigungsverbot)
- Nässe, (z.B. in Brauereien, in Schlachthöfen, bei der Fischaufbereitung)
- Erschütterungen, (auf oder in der Nähe von Maschinen, die Schwingungen zwischen 0,5 und 80 Hertz verursachen)
- Lärm (mit einem Beurteilungspegel von über 80 dB(A)) ausgesetzt ist sowie
- Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich (hin und wieder, ab und zu) Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden,
- nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen man ständig stehen muss, soweit die Beschäftigung täglich 4 Stunden überschreitet, (Eine Arbeit ist ständig stehend, wenn sie nicht durch Sitzen oder Gehen unterbrochen wird, wie z.B. die Tätigkeit einer Verkäuferin.)
- Arbeiten, bei denen man sich häufig erheblich strecken oder beugen muss oder bei denen man dauernd gehockt oder gebückt ist,
- Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb,
- Schälen von Holz, (z.B. Entfernen von Rinde, Borke und Bast, gleichwohl ob manuell oder maschinell)
- Arbeiten, bei denen man infolge der Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt ist oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die Schwangere oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht, (z.B. Toxoplasmose, Gefahr einer Infektion mit Hepatitis-Viren (z.B. beim intramuskulären Spritzen bei Blutentnahme))
- nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln (Fahrzeuge jeder Art, wie z.B. Kraftfahrzeuge, Fahrstühle, Flurförderzeuge, Karren, Fahrräder, Flugzeuge). (Die Beschäftigung muss schwerpunktmäßig, also mehr als die Hälfte der Arbeitszeit und nicht nur gelegentlich, hin und wieder, auf dem Beförderungsmittel ausgeübt werden. Dies gilt für die Fahrtätigkeit und für die Tätigkeit einer Begleitung.)
- Arbeiten, bei denen man einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt ist, (z.B. der Gefahr auszugleiten, zu fallen, abzustürzen, getreten, geschubst oder geboxt zu werden)
- Akkordarbeit und sonstige Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein erhöhtes Entgelt erzielt werden kann,
- Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo.

Quelle: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=985&lid=DE&bid=BAS&pid=BGN

Meines Wissens nach, entstehen beim Haarefärben Gase und Dämpfe.

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Hier steht was...

Antwort von Wasserratte, 7. SSW am 16.12.2012, 17:51 Uhr

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16402/Werdende_Muetter_im_Friseursalon.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Friseursalon.pdf

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Re: schlimm viel zu stehen?

Antwort von Wasserratte, 7. SSW am 16.12.2012, 17:58 Uhr

Und hier steht noch was...
http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=61989&suche=friseur&seite=1
Also ich denke das es kein Problem geben dürfte ein Beschäftigungsverbot zu bekommen.

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Re: schlimm viel zu stehen?

Antwort von AangiMaus, 6. SSW am 16.12.2012, 20:15 Uhr

Okay dann probiere ich das mal....will ja nicht das die Freude ganz schnell in Traurigkeit endet!!! Aber vielen dank Mädels :)

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Re: schlimm viel zu stehen?

Antwort von Nochmal, 7. SSW am 17.12.2012, 8:52 Uhr

Ich denk, das muss jede Frau fuer sich selbst entscheiden und auch jeder Arzt fuer die jeweilige Patientin... Pauschalisieren geht da wohl eher nicht, das koennen wir uns eigentlich nun abschminken... so wie jedes Kind anders geboren werden wird, jedes Kind anders trinkt und schlaeft und sich entwickelt und und und...

Nichts fuer ungut. Aber ich kenn auch viele Leute!

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