September 2015 Mamis

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Geschrieben von Isa2012 am 08.06.2015, 20:13 Uhr

Nein

das ist falsch!
Wenn du 12 Monate Elternzeit nimmst gilt das ab Geburt des Kindes.Das heißt der 1.Geburtstag ist dein 1.Arbeitstag.
Die ersten beiden Monate musst du EZ nehmen da bist du nämlich außerdem im Mutterschutz,aber da läuft deine Elternzeit bereits.

 
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