Geschrieben von Iva13, 9. SSW am 10.05.2013, 9:05 Uhr |
Lohnsteuerklasse wechseln für höheres Elterngeld
Hallo alle zusammen,
aus aktuellem Anlass mal ein kleiner Hinweis:
Seit 2013 wird das Elterngeld im Blick auf die Lohnsteuerklasse anders berechnet, d. h. für die Berechnung des Elterngeldes wird die LSt-Klasse zugrundegelegt, die die Mutter den überwiegenden Teil der 12 Monate vor der Geburt hatte. Der Wechsel der LSt-Klasse sollte mindestens 7 Monate vor der Geburt des Kindes erfolgen. Deshalb sollten diejenigen, die z.B. nach 3/5 wechseln wollen, dies schleunigst tun.
Viele Grüße
Iva
Re: Lohnsteuerklasse wechseln für höheres Elterngeld
Antwort von Schlafschnegge, 7. SSW am 10.05.2013, 10:58 Uhr
Hallo!
Ich komme mal aus dem Januarbus geschlichen.
Ich bin in stkl 4 und mein Mann auch.
Wenn wir in 3/5 wechseln würden und mein Mann kriegt die günstigere Klasse (ich weiß grad nicht,ob es 5 oder 3 war), dann kriege ich ja netto weniger raus als jetzt.
Somit kriege ich auch weniger Elterngeld,oder??
Ich finde dieses Steuersystem so furchbar!! Aahh
LG
Re: Lohnsteuerklasse wechseln für höheres Elterngeld
Antwort von Iva13 am 10.05.2013, 12:34 Uhr
Hallo,
wenn ihr jetzt 4/4 habt, könntest du in in die steuerlich günstigere 3 wechseln, die dann die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes wäre. Kann bis zu 100 € mtl. mehr Elterngeld ausmachen.
Viele Grüße
Iva
Re: Lohnsteuerklasse wechseln für höheres Elterngeld
Antwort von Schlafschnegge, 7. SSW am 10.05.2013, 12:43 Uhr
Danke für den Tip!
Re: Lohnsteuerklasse wechseln für höheres Elterngeld
Antwort von Minnie2000, 10. SSW am 10.05.2013, 19:25 Uhr
Derjenige der in 3 wechselt kriegt zwar mehr netto raus, dafür hat aber der Partner in Kl. 5 die A*****karte gezogen, wenn ich das mal so an merken darf. Letztlich muss man sich das gut ausrechnen. Kl. 3 lohnt sich definitiv nur für den Hauptverdiener, und wenn beide Partner fast gleich verdienen, ist 4/4 die bessere Kombi, sonst habt ihr weniger netto...da bringt das bisschen mehr Elterngeld dann ja auch nix.
Re: Lohnsteuerklasse wechseln für höheres Elterngeld
Antwort von Iva13 am 10.05.2013, 20:25 Uhr
Hallo Minni,
mit der A...Karte für den Ehepartner (falls Hauptverdiener) hast du natürlich recht, allerdings kannst du dir die Einbußen über die Steuererklärung zurückholen. Das Extra-Elterngeld ist aber keine Verschiebung, sondern wirklich zusätzliches Einkommen und da sind bis zu 1200€ zusätzlich im Jahr nicht schlecht. Nächstes Jahr können die Steuerklassen dann wieder gewechselt werden, die ungünstigere Steuerklasse für den Hauptverdiener wäre bei Geburt im Dezember daher nur 7 Monate lang nötig. Aber ich stimme dir auch zu, wer plant die LSt Klasse zu wechseln, sollte sich am besten zuvor die dann zu erwartenden Nettogehälter simulieren lassen, um zu sehen, ob vorerst noch genug da ist.
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