Geschrieben von Lulu75, 9. SSW am 27.06.2013, 9:02 Uhr |
Kündigung
Ich kann es grad echt nicht glauben...
Ich bin seit 2 Tagen krank geschrieben, weil mir total übel und schwindelig ist. Ich kann auch beim besten Willen keine Autofahren. Ich hatte so einen extremen Anfall bereits vor 3 Wochen schonmal, wo ich nicht arbeiten gehen konnte. Jetzt hat mein Chef mir die Kündigung geschickt, weil ich noch in der Probezeit bin...
Re: Kündigung
Antwort von MaPa77, 6. SSW am 27.06.2013, 9:20 Uhr
Oh nein, dass darf doch wohl nicht wahr sein. Weiß dein Chef, dass du schwanger bist?
Re: Kündigung
Antwort von Lulu75, 9. SSW am 27.06.2013, 10:15 Uhr
Nein, bisher nicht... Wollte es ihm erst nach der 12. SSW sagen, da ich schon 2 FG hatte.
Re: Kündigung
Antwort von dieholde, 9. SSW am 27.06.2013, 11:19 Uhr
bitte sofort dem AG mitteilen, damit ist die Kündigung nichtig!!!! (auch in der Probezeit)
Re: Kündigung
Antwort von Lulu75, 9. SSW am 27.06.2013, 12:16 Uhr
Danke! Hab Montag n Termin beim Anwalt, Attest vom FA liegt auch schon vor. Nun hab ich noch mehr Angst und hoffe, dass mit dem Krümel alles gut läuft...
Re: Kündigung
Antwort von dieholde, 9. SSW am 27.06.2013, 12:22 Uhr
Wird schon ich denk ganz fest an dich und drück die Daumen
Re: Kündigung
Antwort von Lulu75, 9. SSW am 27.06.2013, 13:05 Uhr
Danke, das kann ich jetzt gebrauchen!
Re: Kündigung
Antwort von SinaGregor, 9. SSW am 27.06.2013, 13:33 Uhr
Hallo
ich bin aus dem Januarbus.
Und ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.
Leider ist es so, dass wenn du deinem Arbeitgeber nicht erzählt hast, dass du schwanger bist, die Kündigung wirksam ist.
Das Mutterschutzgesetz greift nur, wenn dein Arbeitgeber VOR Kündigung Bescheid wusste.
Sorry für die schlechten Nachrichten
Wenn du möchtest, kannst du mich auch nochmals per PN anschreiben :)
LG Sina
Re: Kündigung
Antwort von dieholde, 9. SSW am 27.06.2013, 13:52 Uhr
keine Sorge, du hast noch 14 Tage nach Kündigung Zeit
Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten
nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder
Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird;
Re: Kündigung
Antwort von Pintaloosa, 16. SSW am 27.06.2013, 13:59 Uhr
Das stimmt: informierst Du Deinen AG innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung über die Schwangerschaft, ist die Kündigung unwirksam!