Februar 2014 Mamis

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Geschrieben von Lulu75, 9. SSW am 27.06.2013, 9:02 Uhr

Kündigung

Ich kann es grad echt nicht glauben...
Ich bin seit 2 Tagen krank geschrieben, weil mir total übel und schwindelig ist. Ich kann auch beim besten Willen keine Autofahren. Ich hatte so einen extremen Anfall bereits vor 3 Wochen schonmal, wo ich nicht arbeiten gehen konnte. Jetzt hat mein Chef mir die Kündigung geschickt, weil ich noch in der Probezeit bin...

 
9 Antworten:

Re: Kündigung

Antwort von MaPa77, 6. SSW am 27.06.2013, 9:20 Uhr

Oh nein, dass darf doch wohl nicht wahr sein. Weiß dein Chef, dass du schwanger bist?

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Re: Kündigung

Antwort von Lulu75, 9. SSW am 27.06.2013, 10:15 Uhr

Nein, bisher nicht... Wollte es ihm erst nach der 12. SSW sagen, da ich schon 2 FG hatte.

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Re: Kündigung

Antwort von dieholde, 9. SSW am 27.06.2013, 11:19 Uhr

bitte sofort dem AG mitteilen, damit ist die Kündigung nichtig!!!! (auch in der Probezeit)

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Re: Kündigung

Antwort von Lulu75, 9. SSW am 27.06.2013, 12:16 Uhr

Danke! Hab Montag n Termin beim Anwalt, Attest vom FA liegt auch schon vor. Nun hab ich noch mehr Angst und hoffe, dass mit dem Krümel alles gut läuft...

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Re: Kündigung

Antwort von dieholde, 9. SSW am 27.06.2013, 12:22 Uhr

Wird schon ich denk ganz fest an dich und drück die Daumen

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Re: Kündigung

Antwort von Lulu75, 9. SSW am 27.06.2013, 13:05 Uhr

Danke, das kann ich jetzt gebrauchen!

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Re: Kündigung

Antwort von SinaGregor, 9. SSW am 27.06.2013, 13:33 Uhr

Hallo

ich bin aus dem Januarbus.

Und ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.

Leider ist es so, dass wenn du deinem Arbeitgeber nicht erzählt hast, dass du schwanger bist, die Kündigung wirksam ist.

Das Mutterschutzgesetz greift nur, wenn dein Arbeitgeber VOR Kündigung Bescheid wusste.

Sorry für die schlechten Nachrichten

Wenn du möchtest, kannst du mich auch nochmals per PN anschreiben :)

LG Sina

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Re: Kündigung

Antwort von dieholde, 9. SSW am 27.06.2013, 13:52 Uhr

keine Sorge, du hast noch 14 Tage nach Kündigung Zeit

Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten
nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder
Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird;

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Re: Kündigung

Antwort von Pintaloosa, 16. SSW am 27.06.2013, 13:59 Uhr

Das stimmt: informierst Du Deinen AG innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung über die Schwangerschaft, ist die Kündigung unwirksam!

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