Geschrieben von Puschi83 am 08.06.2015, 18:40 Uhr |
kiinmi
Hier mal was kopiertes aus dem Juni
Hab am Freitag erst mit der elterngeldstelle telefoniert, du musst ab dem ersten Monat eintragen da du ja Elterngeld beantragt das nur nicht ausgezahlt bekommst weil es mit dem Mutterschutz verrechnet wird. Trägst du den dritten Monat als Beginn ein werden der dritte und vierte Monat verrechnet und du verschenkst zwei Monate Geld....
Re: kiinmi
Antwort von Kiinmi am 08.06.2015, 19:39 Uhr
Ok ;-)
Aber schätze das ist ne falsche info. Weiß nur, bei mir hats geklappt :-)
Weil du das mutterschaftsgeld ja nur für die ersten zwei monate bekommen kannst! Und so ein bißchen mitdenken können die von der elterngeldstelle ja hoffentlich schon ;-D
Re: kiinmi
Antwort von Puschi83 am 08.06.2015, 19:58 Uhr
Ich denke aber wenn man ab dem 1.Monat rein schreibt wird nix passieren:)
Re: kiinmi
Antwort von Kiinmi am 08.06.2015, 20:09 Uhr
Wohl nicht. Denkeb ja mit ;-)
Aber ich hatte die logik, dass es ja auch Menschen gibt, die wirklich ab dem 1.Monat Elterngeld bekommen, deswegen hab ich das datum nach mutterschutz eingetragen.
Re: kiinmi
Antwort von Puschi83 am 08.06.2015, 21:05 Uhr
Meinst du selbstständige?
Re: kiinmi
Antwort von Kiinmi am 08.06.2015, 21:50 Uhr
Gibt da so einige. Wer nicht selbst krankenversichert ist, sondern familienversichert, bekommt auch kein mutterschaftsgeld und deswegen ab dem ersten Tag Elterngeld.
Also denke meist Frauen, die länger als drei Jahre zu Hause bleiben.
Bei selbstständigen hab ich keine Ahnung.
Elterngeld ab Geburt
Antwort von Mariet, 32. SSW am 09.06.2015, 17:51 Uhr
Ich bekomme z.B. ab Geburt Elterngeld, weil ich nicht vorher gearbeitet hab.
Das ist zwar dann nur der Mindestsatz aber eben ab dem ersten Tag, weil mir ja kein Mutterschaftsgeld zusteht.
(So als völlig nebensächliche Info :D )