September 2010 Mamis

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Geschrieben von speedy am 02.12.2010, 15:59 Uhr

ist ok so!

Hi,
es ist richtig so: Wenn du für die ersten 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld vom AG und der Krankenkasse bekommen hast, wird dies auf das Elterngeld angerechnet - und da die 8 Wochen nicht immer deckungsgleich mit den Lebensmonaten sind, können für den 2. Monat nach der Geburt so krumme Elterngeldbeträge zustande kommen.

Elterngeld wird dann also faktisch der Mutter nur 10 Monate lang gezahlt - es soll ja auch ein Einkommensersatz sein, da ist es doch nur logisch und richtig, dass das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. denn es dient ja dem selben Zweck.

Der Werbungskostenabzug ist auch logisch, da dies dem jährlichen Freibetrag entspricht, den jeder Steuerzahler automatisch erhält. Da du eine Steuererklärung machen musst (!) bekämest du das Geld sonst doppelt - jetzt als Elterngeld und später als Steuerrückzahlung noch einmal.

Es hat alles seinen Sinn, auch wenn es auf den ersten Blick verwirrend ist.

Gruß, Speedy

 
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