Geschrieben von Gustavinchen am 30.12.2018, 2:21 Uhr |
Huhu
Klingt doch gar nicht so schlecht. Hoffentlich kann Deine Kleine ihren Fuhrpark bald draußen testen. Wäre schade um den Weihnachtsbaum.
Natürlich weiß ich nicht, wie der Arbeitgeber des Kindesvaters tickt. Aber normalerweise sollte eine Barauszahlung dem KV nicht helfen. Auf der Lohnabrechnung steht der Gesamtlohn. Davon hat der KV einen bestimmten pfändungsfreien Betrag. Alles darüber muss der Arbeitgeber an das pfändende Jugendamt abführen. Tut er dies nicht, hat er ein Problem. Stellt sich nämlich heraus, dass er an den Kindesvater Beträge ausgezahlt hat, die an den Gläubiger hätten ausgezahlt werden müssen, so muss er diese noch im Nachhinein abführen. Er zahlt also dann doppelt. Diesem Risiko werden sich die wenigsten Arbeitgeber aussetzen.
Alles Gute weiterhin!
- Huhu - Nici_84 27.12.18, 12:17