März 2010 Mamis

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Geschrieben von Tigra1982, 5. SSW am 30.06.2009, 8:08 Uhr

Habe ein Problem!!

ging mir bei ss nr 1 auc so.
du bekommst vom arzt ein beschäftigungsverbot. das bedeutet, dass dein arbeitgeber dir das normale gehalt bi ca 6 wochen vor ET zahlt. dann bekommst du mutterschaftsgeld und anschließend eben elterngeld.

 
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