November 2010 Mamis

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Geschrieben von Wuuuschel, 28. SSW am 04.08.2010, 12:16 Uhr

gemeinsames Sorgerecht/ an alle unverheirateten

Hallo Mitkugelnde,

aufgrund des neuen BVG-Urteils zum Sorgerecht mache ich mir doch Gedanken darüber. Ich bin seit knapp 7 Jahren mit meinem Freund zusammen, möchte aus verschiedenen Gründen (Schwiegereltern) nicht heiraten und habe auch das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter und finde das auch gut so. Mein Freund hat eh kaum Zeit fürs Kind und das wird sich auch beim 2. nicht ändern.

Wird sich bei der Geburt des 2. Kindes jetzt etwas ändern? Oder ist es generell so, das ein gemeinsames Sorgerecht nur einklagbar bleibt. Vielleicht hat jemand Ahnung?

LG Wuschel

 
5 Antworten:

Re: gemeinsames Sorgerecht/ an alle unverheirateten

Antwort von Zicklein3, 25. SSW am 04.08.2010, 12:22 Uhr

Bei unseren ersten beiden Kindern waren wir auch nicht verheiratet. Wir haben aber während der SS das gemeinsamen Sorgerecht beim Jugendamt beantragt und auch die Vaterschaftsanerekennung gemacht. Was ist wenn dir mal was passiert? Deshalb haben wir das damals vor der Geburt so geregelt. Inzwischen haben wir geheiratet und auch da war es von Vorteil, daß wir das vorher schon so geregelt hatten. NR. 3 kommt jetzt ehelich zur Welt, aber auch bei den andren beiden steht der jetztige Familienname schon in der Geburtsurkunde, obwohl sie damals erst meinen Namen hatten.
Wie das jetzt neu wird, weiß ich leider nicht.
LG Conny

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Re: gemeinsames Sorgerecht/ an alle unverheirateten

Antwort von Crazymami0891, 26. SSW am 04.08.2010, 12:36 Uhr

also soweit ich weis ist es noch so das die mutter das alleinige sorgerecht automatisch bekommt.....
bei meinem sohn habe ich leider das gemeinsame, er kümmert sich null um den kleinen, nicht mal als ich im KH lag wegen meiner nierenbeckenentzündung.....

und auch wenn mein jetziger freund sich super um meinen sohn mit kümmert und so werde ich aus den erfahrungen erstmal das alleinige beim 2. behalten.....

selbst wenn mir was passiert werden die väter zuerst vorhergesehen (klingt komisch aber ihr wisstr ja was ich mein ^^ )
egal ob gemeinsames oder nicht.....

hoffe konnte dir helfen ^^

glg vicki

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dieses thema hat mich eben auch beschäftigt! hier der link dazu!

Antwort von maus79, 27. SSW am 04.08.2010, 14:01 Uhr

huhu,

war eben erst selbst im www aus eigenem interesse!
es bleibt dabei, dass das sorgerecht bei geburt des kindes bei der mutter bleibt, nur der vater kann nun vor's familiengericht gehen und würde das sorgerecht eher bekommen wie vorher!
aber er muss es dann einklagen!
auf dieser seite war ich eben, da steht's genau drin!

http://www.bild.de/BILD/politik/2010/08/03/sorgerechts-urteil-zu-vaeter-rechten/bild-beantwortet-die-wichtigsten-fragen.html

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Re: dieses thema hat mich eben auch beschäftigt! hier der link dazu!

Antwort von Wuuuschel, 28. SSW am 04.08.2010, 14:39 Uhr

Dankeschön!!

GLG Wuschel

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Re: dieses thema hat mich eben auch beschäftigt! hier der link dazu!

Antwort von maus79, 27. SSW am 04.08.2010, 14:42 Uhr

gerne, hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
glg zurück

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