August 2014 Mamis

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Geschrieben von Kirsche1210 am 03.04.2014, 19:34 Uhr

Geht auch nicht .

Das Vergabe eines Doppelnamens aus den Nachnamen beider Elternteile ist nicht zulässig. Das gilt sowohl für verheiratete als auch für nicht verheiratete Eltern.
Im Zweifel, wenn sich die Eltern nicht einigen können oder wollen, wird sogar mit Hilfe eines Gerichtes festgelegt, den Namen wessen Elternteiles das Kind erhält.
Einen Doppelnamen kann man z.B. als Ehegatte erhalten. Wenn Herr Meier und Frau Müller heiraten, dann können sie nach der Eheschließung Herr Meier und Frau Müller-Meier oder Frau Meier-Müller heißen. Das geht natürlich auch umgekehrt für die Männer.

 
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