Juni 2013 Mamis

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Geschrieben von Sinsiria, 20. SSW am 02.02.2013, 20:46 Uhr

Für alle Sternenkindermütter

Huhu ihr Lieben,

ich weiß nicht, ob ihr es schon gelesen habt, aber wir dürfen ENDLICH alle unsere Kinder eintragen lassen, auch wenn sie unter 500gr und tot auf die Welt kamen, also auch die "normalen" Fehlgeburten.

Unsere Kinder bekommen nun endlich ihren Namen und sind keine Sachen oder sonst was mehr, sondern sie werden endlich als Kinder angesehen!!!! Ab sofort existieren sie.

http://www.op-online.de/nachrichten/hessen/sternenkinder-bundestag-beschliesst-gesetzesaenderung-geborene-babys-2730282.html

Ich kann euch gar nicht sagen, WIE glücklich mich das macht. Jetzt muss ich nur noch herausfinden, was das Standesamt möchte und dann werden wir unsere Merle eintragen lassen. Und dann darf sie endlich auch offiziel Merle heißen und auch offiziel existieren.

LG
Sinsiria

 
5 Antworten:

Re: Für alle Sternenkindermütter

Antwort von JaMe, 21. SSW am 02.02.2013, 21:35 Uhr

Ich bin zum Glück keine Sternenkindmama, aber ich freue mich trotzdem darüber, dass es diese Gesetzesänderung gibt,denn ich kenne die eine oder andere Sternenkindmama. Ich habe schon oft gedacht, wie unfair es ist, da so zu verfahren, wie es bisher war. Denn mal ganz ehrlich, ab der 13. Woche ist eine Abtreibung nicht mehr erlaubt, aber trotzdem gelten die Kinder in den Wochen darauf im schlimmsten Fall immer noch nur als eine Sache und nicht als Menschen, die man schon unheimlich lieb gewonnen hat und unter deren Verlust man unglaublich leidet. Das ist doch einfach nicht fair.

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Re: Für alle Sternenkindermütter

Antwort von Charly0815, 20. SSW am 03.02.2013, 18:05 Uhr

Angesichts dessen, dass heute teilweise Frühchen vor der 25. SSW und unter 500g geboren überleben, war eine derartige Gesetzesänderung geradezu überfällig. Habe da auch schon ein paar Mal drüber nachgedacht. Trotzdem liebe Sinsiria dauert es bestimmt noch ein bisschen, bis Euer Standesamt weiß, wie es nun verfahren muss, sei also nicht zu enttäuscht, wenn die da morgen noch keine Idee haben, wie genau sie nun mit Eurem Anliegen um Eure Merle umzugehen haben. Und lass Dich vor allen Dingen nicht runterziehen, falls Du einen unsensiblen doofen Beamten oder Beamtin erwischst, die womöglich noch irgendwas äußert, was Dich verletzt...

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Re: Für alle Sternenkindermütter

Antwort von Debby, 21. SSW am 03.02.2013, 18:37 Uhr

Hallo Sinsiria,

ich muss meiner Vorschreiberin recht geben. Las dich bitte nicht runter ziehen, denn das kann ganz schnell passieren.

Meine beiden kleine waren ja unter 500 gr. Bei Jenny vor 12 Jahren wurde ich nur gefragt soll Ihr Körper auf den Müll oder lasse ich Ihn abholen. „Oh Ton“ der dermalige Klink.

Nina hat ja einige Tage gelebt und ist auch getauft und beerdigt. Den Bürokratische Ratenschwanz wüsche ich keinem, der danach kam:

1. Du musst eine Geburts- und Sterbeurkunde beantragen. Die Sterbeurkunde in der Hand zu halten ist schwer.

2. Das Jugendamt hat sich noch einigen Wochen gemeldet und wollte „Nina begrüßen“ Ich habe den dort nur angerufen und den Termin auf dem AB abgesagt.
Nur das Abhören war wohl zu schwer. . . Sie standen dann sogar schon am nächsten Tag wegen Gefahr in Verzug vor unserer Tür. Und erst dann ist verstanden worden das Nina Tod ist.

3. Mutterschutz: Dieser ist bei mir eingetreten und die KV hat mich sehr böse angeschrieben, das ich unberechtigter Weise sechs Wochen vor der Geburt KV-Geld bezogen habe. Klar meine Frühgeburt habe ich geplant für die 25 SSW nur um KV-Geld in betrügerischer Absicht zu beziehen.

4. Durch Ihre Geburtseintragung wurde meine Steuerklasse automatisch geändert, die Richtig Stellung ohne Kind war auf dem Finanzamt war auch nicht grade lustig.

5. Die Bescheinigung für die Elterngeldkasse wurde mir glaube ich drei mal zugeschickt, immer mit dem netten Hinweis das ich ja noch nichts beantragt habe, bzw. mich nicht gemeldet habe.

und und und

der Schmerz kommt immer wieder neu hoch. . .


LG
Debby

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Re: Für alle Sternenkindermütter

Antwort von Sinsiria, 21. SSW am 03.02.2013, 20:18 Uhr

Huhu ihr,

ja Debby, ich kenne es leider, was bei einem lebend geborenen Kind, dass gestorben ist, dann auf einen zukommt und leider werde ich es auch nocheinmal kennenlernen.

Aber der Rattenschwanz kommt nicht dazu, wenn das Kind tot UND unter 500gr geboren wurde.

Und unser Standesbeamter ist der totale Beamte und hat keine Empathie, daher erwarte ich von dem gar nichts. Unser 2. Kind kam zu Hause auf die Welt, war aber als KH-Geburt geplant. Und meine Hebi hatte nur den Geburtsvordruck für die KH-Geburt dabei und nicht für Hausgeburten. Deswegen hat die dann KH durchgestrichen und geschrieben, dass es eine Hausgeburt war und der Geburtsort dann hier war. Das wollte er nicht durchgehen lassen, sondern die komplette Adresse haben. Diese stand aber oben schon drauf. Also oben stand unsere Adresse und sie hat als Zusatz geschrieben, dass die Hausgeburt im eigenen Haus stattgefunden hat. Nein das Kind wurde nicht anerkannt, weil nicht dabei stand, dass das Haus am o. g. Standpunkt stand

Daher erwarte ich von dem nicht viel. Aber ich hoffe, dass er mehr Infos hat, als in den Berichten steht, ansonsten warten wir halt. Es kommt hier nicht auf Monate oder ein Jahr an, hauptsache, wir können sie eintragen lassen.

LG
Sinsiria

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Re: Nachtrag

Antwort von Sinsiria, 21. SSW am 03.02.2013, 20:35 Uhr

In einem anderen Forum kam eine auf die Idee, ihren Sohn an seinem Geburts-/Sterbedatum eintragen zu lassen. Und das finde ich super.

Ich denke, so werden wir es auch mache, sie wurde am 14.7. geboren. Bis dahin ist noch ein halbes Jahr, da sollten es die Behörden doch geschafft habe, alle Fragen beantworten zu können und die Unterlagen da zu haben.

LG
Sinsiria

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