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Geschrieben von BabyboyMama2023, 21. SSW am 03.03.2023, 22:21 Uhr

Frage zum Sorge-bzw. Umgangsrecht

Hallo ihr Lieben!
Ich habe mich aus vielen Gründen bereits früh in der Schwangerschaft vom Kindsvater getrennt, nun kommt mir immer wieder das Thema Sorgerecht bzw. zuerst das Umgangsrecht in den Kopf.
Da keine normale Kommunikation mit ihm möglich ist, wird es wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass er sich das Sorgerecht "einklagen" wird, was ich ja nicht verhindern kann und eigentlich auch nicht möchte. Mir geht es um einen ganz wichtigen Punkt.
Mein Ex ist leider sehr uneinsichtig was das Thema Handy am Steuer angeht und lässt sich da auch nicht belehren (wurde bereits mal gepackt und musste zahlen, hält ihn aber nicht auf). Auch bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn etc hat er das Handy immer in der Hand und nutzt es auch fröhlich, um Musik zu suchen, Nachrichten zu beantworten oder zu schreiben und teils sogar, um Social Media zu durchforsten. Das war der Grund, warum ich in der ganzen Beziehung nur einmal mit ihm gefahren bin, da wusste ich es noch nicht. Nun ist es ja grundsätzlich so, dass er beim Umgangsrecht auch die Möglichkeit hätte, das Kind für einen oder mehrere Tage zu sich zu nehmen. Wenn ich daran denke, dass er dies auch mit seiner Tochter (aus vorheriger Beziehung) so macht und ihn das nicht abhält, dann wird mir speiübel bei dem Gedanken, dass mein Kind da im Auto sitzt. Zudem bin ich kein Fan davon, mein Kind mit ihm allein zu lassen, solange es noch nicht ausdrücken kann, ob nicht eventuell Dinge passieren, die es nicht möchte.
Kennt sich da jemand aus und kann mir diese Angst nehmen? Ich drehe noch durch über diese Situation.

Liebe Grüße,
Lisa
und klein Babyboy

 
3 Antworten:

Re: Frage zum Sorge-bzw. Umgangsrecht

Antwort von Murmeltiermama, 21. SSW am 04.03.2023, 12:35 Uhr

Ich habe früher als Anwältin in dem Bereich gearbeitet. Ja, Umgangsrecht wird er immer bekommen, solange es keine klare Gefährdungslage (z.B. Drogenabhängigkeit etc., wenn davon eine Gefährdung fürs Kind ausgeht) gibt. Ob er das Sorgerecht wirklich beantragt und bekommt, lässt sich schwer voraussagen. Wenn er es wirklich will, hat er aber auch da eher gute Karten. Vor Gericht wird er natürlich immer sagen, dass er niemals aufs Handy schauen würde beim Fahren.

Mein Tipp: Solange es noch irgend eine Gesprächsebene gibt (also am besten bevor das Familiengericht involviert wird) kann man beim Jugendamt oder einer vom Kinderschutzbund etc. getragenen Beratungsstelle eine Elternberatung in Anspruch nehmen. Wenn das gut gemacht wird, werden die Anliegen beider Eltern gehört, Kompromisse gefunden und klare Vereinbarungen schriftlich festgehalten. Dieser Weg ist immer besser als der gerichtliche.

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Re: Frage zum Sorge-bzw. Umgangsrecht

Antwort von BabyboyMama2023, 21. SSW am 04.03.2023, 15:21 Uhr

Hallo Murmeltiermama,
danke für deinen Kommentar. Leider weiß ich sehr genau, dass er das Sorgerecht haben will, warum weiß ich nicht, aber er hat das Thema gerade mit seiner Tochter genauso durch (die Ex hat sich genauso wie ich bereits in der SS getrennt, Bedenken gehabt, etc, genauso wie bei mir jetzt). Deshalb und eben weil ich natürlich weiß, dass er all das bestreiten würde, bin ich eben so ängstlich, was die Sache angeht.
Ich würde die Option der Kommunikation auf jeden Fall bevorzugen, aber aktuell ist es so, egal wie defensiv ich mich verhalte, bekomme ich entweder tagelang keine Antwort oder nur Beleidigungen zu hören. Ich habe genug mit meiner Hyperemesis zu kämpfen und der Stress macht es immer deutlich schlimmer. Bei seinem letzten Ausbruch wurde es so schlimm, dass ich mich so oft übergeben musste wie noch nie und danach ins Krankenhaus musste. Er meinte dann, ich solle mich mal nicht so anstellen, denn schwanger sein wäre ja schließlich so schön. Nur um da mal einen Richtwert zu geben. Ich bin in SSW 21 und er hat nur einmal bisher gefragt, ob mit dem Baby alles gut ist, aber nur nachdem ich meinte, dass er ja mal fragen könnte, wenn das Kind ihm so wichtig wäre, wie er immer behauptet. Diese ganze Situation raubt mir so unendlich viel Kraft und wenn es eine Möglichkeit gäbe, das zu klären, dann hätte ich persönlich sie definitiv schon genutzt. Leider stellt er sich aber quer.

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Re: Frage zum Sorge-bzw. Umgangsrecht

Antwort von Murmeltiermama, 21. SSW am 04.03.2023, 15:41 Uhr

Bitte notiere Dir alles und speichere beleidigende Nachrichten bzw. mache Screenshots. Könnte alles bei einem möglichen Verfahren später hilfreich sein.

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