Mai 2017 Mamis

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Geschrieben von Heaven76, 33. SSW am 30.03.2017, 8:41 Uhr

Frage zum Elterngeldantrag

Also bei uns ist das so, dass ich mir in dem Ort, in dem ich entbinde nach einer Woche die Geburtsurkunde im Einwohnermeldeamt abholen muss und danach in das Einwohnermeldeamt in meinem Wohnort gehen muss um das Baby dort anzumelden. Da bekomme ich dann eine Meldebescheinigung, die ich im Original beim Elterngeldantrag mit abgeben muss.

Zum Einkommen muss ich die Besoldungsnachweise der letzten 12 Monate einreichen. Den Steuerbescheid wollen sie nicht haben. Da ich nur Elternzeit nehme, wird auch nur mein Einkommen benötigt. Das Elterngeld beträgt ja im Durchschnitt 67 % des durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommens ( was sich aber noch erhöht, wenn du unter 1000 € verdienst, ab 1240 € sind es 65 %). So ist es jedenfalls bei uns in Brandenburg. Einen Punkt 30 gibt es bei uns in der Erklärung zum Einkommen nicht. Deshalb weiß ich nicht, worauf du dich genau beziehst.

LG Sandra

 
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