April 2013 Mamis

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Geschrieben von JuM am 04.09.2012, 11:42 Uhr

Frage zum BV!

Ich habe jetzt noch zwei Tage Spätdienst und möchte dann am Donnerstag die SS bekannt geben, da ich im med. Bereich arbeite bedeutet das, dass ich sofort ins Beschäftigungsverbot gehe.
Nun zu meiner Frage: Wie läuft das denn? Bekomme ich das BV vom Arbeitgeber oder muss ich vorher zum FA und mir eine Bescheinigung holen?

Ich bin völlig ahnungslos

Danke fürs weiter helfen!

 
15 Antworten:

Re: Frage zum BV!

Antwort von Blacky84, 7. SSW am 04.09.2012, 11:50 Uhr

Du bekommst es im normalfall von deinem FA. Setz dich mit ihm in verbindung der kann dir das genauer erklären

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Re: Frage zum BV!

Antwort von JuM am 04.09.2012, 11:54 Uhr

Genau das hatte ich letztes Mal angesprochen und da meinte er ich bekomme es vom Arbeitgeber, mir war nämlich auch so als ob man es vom FA bekommt, nun bin ich völlig verwirrt.

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Re: Frage zum BV!

Antwort von M.S., 28. SSW am 04.09.2012, 12:01 Uhr

In deinem Fall (med. Bereich) bekommt du das BV vom Arbeitgeber. War bei mir auch so. Morgens um 8 Uhr habe ich es meiner Chefin gesagt und durfte nichtmal mehr meinen Patienten (der schon im Wartezimmer saß) behandeln...
Alles Gute

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Re: Frage zum BV!

Antwort von ChoCoCat, 7. SSW am 04.09.2012, 12:04 Uhr

genau das meinte ja mein Frauenarzt.Er sagte auch meine Chefin müsse es mir ausstellen.Also es geht so wohl als auch....

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Re: Frage zum BV!

Antwort von Xen am 04.09.2012, 12:04 Uhr

Nicht jeder med. Bereich bekommt gleich ein BV.
Was mich total aufregt... Krankenschwester die wäscht, Schieber leert,mundpflege macht, spritzen gibt, ab saugt,wunden versorgt und was weiss ich noch alles bekommt keins aber zahnarzthelferinnen laut meiner Fa bekommen gleich eins.
Lach mich tot
Also meins musste meine Fa ausstellen nach langer Diskussion und dem Hinweis von meinem AG das er mir keinen Büro job anbieten kann.

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Re: Frage zum BV!

Antwort von M.S. am 04.09.2012, 12:08 Uhr

Ich bin zwar keine Zahnarzthelferin (bin Zahnärztin) und kann nur sagen, das nicht jede Zahnarzthelferin direkt ein BV bekommt. Das ist quatsch, auch da gibt es Unterschiede.

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Re: Frage zum BV!

Antwort von Huihui87, 9. SSW am 04.09.2012, 12:29 Uhr

Man bekommt bei seiner Arbeitsstelle meist die beschaftigungsverbote die für die Arbeit üblich sind. Ich darf zum Beispiel nicht mehr ins Labor und mit pneumokokken arbeiten.der Arzt kann dann, falls das leben der Mutter oder des Kindes in Gefahr ist, zusätzlich ein generelles beschäftigungsverbot aussprechen.

So hab ich das verstanden?!

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Re: Frage zum BV!

Antwort von Xen am 04.09.2012, 12:34 Uhr

Dann wären aber die Ärzte hier in der Gegend nicht ausreichend informiert, weil meine FA sagte explizit zu mir, tja wenn sie Zahnarzthelferin wären dann hätte sie mir gleich ein bv ausstellen können.

Und alle ZA die ich kenne haben auch sofort eines bekommen.
Aber ist mir nun Wurscht, nun habe ich eines.

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Re: Frage zum BV!

Antwort von 2zaubermäuse, 9. SSW am 04.09.2012, 12:43 Uhr

Wenn du vom MutterschutzGesetz nicht mehr arbeiten darfst, dann muss dein AG das BV ausstellen. Der Fa stellt das nur aus, wenn du wegen Blutungen etc. nicht arbeiten darfst.
@xen: halt mal deinem Chef das MuSchuGe unter die Nase! Es ist verboten mit Körperflüssigkeiten in Kontakt zu kommen, dazu gehört auch das Beseitigen der Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen. Spritzen darfst du auch nicht geben. Entweder du bekommst ne Arbiet wo du nix damit zu tun hast oder du musst ein BV bekommen.
Und Zahnarzthelferinnen bekommen immer sofort ein BV, nur so zur Info! ;o)

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Re: Danke!!!

Antwort von JuM am 04.09.2012, 12:56 Uhr

Danke für eure Antworten, hatte noch mal beim FA angerufen und er meinte ich musste das vom Arbeitgeber bekommen bzw. vom Betriebsarzt. Etwas grault es mir schon davor aber gut, dann ist wieder was erledigt!

Grüße

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Re: Frage zum BV!

Antwort von M.S. am 04.09.2012, 13:10 Uhr

Wenn man einen medizinischen Beruf in einer Praxis hat, dann bekommt man nicht immer direkt ein BV!!! Wenn z.B. am Empfang Platz ist, wird man an den Empfang gesetzt, darf aber NICHTS mehr machen, womit man mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommt!

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Re: Frage zum BV!

Antwort von Xen am 04.09.2012, 13:15 Uhr

Bei uns ist es grundsätzlich so das man weiter ganz normal auf Station arbeitet, aber man muss natürlich dafür unterschreiben das man besagte Tätigkeiten nicht mehr ausführt... aber die überlassen das dem Arbeitnehmer, das das auch umgesetzt wird. Das heißt man arbeitet trotzdem weiter am Patienten aber soll diese Tätigkeiten nimmer machen... man soll dann immer Kollegen bitten das für einen zu tun, was ja nun mal in der Bereichspflege und bei dem Stellenschlüssel heutzutage gar net umsetzbar ist.
Entweder man machts trotzdem oder die arbeit bleibt liegen und man gilt dann bei kollegen auch noch als faul, weil mein gott man wird jawohl auch in der ss mal ne spritze setzen dürfen, schließlich haben die anderen schwangeren das ja auch trotzdem getan...
Naja deswegen habe ich für ein BV gekämpft und auch natürlich weil es schlicht medizinsche Gründe gab, mehrfache Blutungen und drohende Fehlgeburt auch jetzt noch.

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Re: Frage zum BV!

Antwort von M.S. am 04.09.2012, 13:22 Uhr

Da hätte ich aber auch drum gekämpft!!
Man darf nicht mit körperflüssigkeiten in Kontakt kommen. Punkt. Da geht es nur um die Gesundheit von unseren Krümeln.
Ich war ehrlich gesagt verwundert, das ich sofort ein BV bekommen habe...wusste nicht, das es bei angestellten Zahnärzten auch so ist. Jetzt bin ich seit März zu Hause..

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Re: Frage zum BV!

Antwort von Xen am 04.09.2012, 13:35 Uhr

Mmmmh das muss mächtig unterschiedlich sein, weil als ich vor 2 Monaten beim Zahnärztlichen Notdienst Sonntags war, war die Zahnärztin hoch schwanger.... also so das man es auch definitiv net übersehen konnte.
oder sie wollte das schlicht so... wenn man die Gefahr eingehen will....

Aber wenn du seit März zu Hause bist, dann musst du aber schon was weiter sein als wir hier im April Forum oder?

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Re: Frage zum BV!

Antwort von M.S., 28. SSW am 04.09.2012, 13:41 Uhr

Ja, ich bin weiter als ihr. Hab mich mal hier rein geschlichen

Ich denke, der Unterschied besteht darin, das die Zahnärztinnen mit eigener Praxis, es sich nicht leisten können, zu Hause zu bleiben.
Ich bin "nur" angestellte Zahnärztin. Meine Vorgesetzte hat auch mit einer riesigen Kugel noch am Patienten gearbeitet..und sie hat super schnell nach der Entbindung gearbeitet.. daher dachte ich ja, sie macht bei mir keinen Unterschied.

Also ich bin ab morgen in der 29.ssw

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