März 2012 Mamis

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Geschrieben von Hürem am 06.09.2011, 16:55 Uhr

FA-Besuche

Hallo,
§ 16 MuSchG Freistellung für Untersuchungen
Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.

-> Lasen Sie sich jedesmal vom FA schrifltich geben, dass es sich um derartige Untersuchungen handelt (am besten mit Verweis auf den Paragraphen)
Liebe Grüsse,
NB

 
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