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Forum März Mamis 2012

FA-Besuche

Thema: FA-Besuche

Lt. Mutterschutzgesetz wird man ja für FA-Besuche freigestellt. Ich versteh das so, dass man wegen der Arbeitszeit nicht vom Gang zum FA abgehalten werden darf, finde allerdings nichts eindeutiges, ob man die Zeit nacharbeiten muss oder nicht. Wie wird das bei euch gehandhabt? Meinen Chef will ich nicht fragen, der is zwar Anwalt, aber ich will ihn gar nicht erst auf blöde Ideen bringen.

Mitglied inaktiv - 06.09.2011, 15:45



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Ich verstehe das auch so, dass man die Arbeit nacharbeiten/vorarbeiten muss!

von SunnyWolf am 06.09.2011, 15:53



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Bekomme zwar frei zu den Terminen, diese Zeit wird dann halt vom Urlaub oder Zeitausgleich abgezogen, d.h. muss sie also wieder nacharbeiten.

von Daniela_83* am 06.09.2011, 15:54



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Hallo, bei uns geht das zu Lasten des Arbeitgebers. Wir müssen das nicht nacharbeiten. Aber dafür muß man den Chef natürlich erst mal informieren. Bisher hab ich die Termine immer ausserhalb der Arbeitszeit gelegt. Ich hab morgen ETS. Ist dann alles gut, geh ich am Donnerstag zum Chef.

von rotenasenkatze am 06.09.2011, 16:02



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Hm, meine ersten Termine hatte ich auch nach der Arbeitszeit. Das geht bei mir nur donnerstags ab 18 Uhr und da hab ich zwischendurch nicht mal Zeit, mich noch frisch zu machen. Find ich nicht gerade schön und so werd ich jetzt immer früh vor der Arbeit gehen. Hm, werds mir sicherheitshalber mal aufschreiben, wie viel ich evtl. nacharbeiten müsste.

Mitglied inaktiv - 06.09.2011, 16:06



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Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) § 16 Freistellung für Untersuchungen Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten. freizustellen = Arbeitszeit es muss nicht nachgearbeitet werden.

Mitglied inaktiv - 06.09.2011, 16:09



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... das hier: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten,did= 162934.html Wenn Untersuchung außerhalb der Arbeitszeit zumutbar ist, dann wohl nicht.

Mitglied inaktiv - 06.09.2011, 16:20



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Für mich zählt das Gesetz und nciht was in irgentwelchen Forem geschrieben wird. und Ausserdem wer will dir denne nachweisen das es keine anderen termine gab, ich glaube nciht das dein Cheffe beim FA anruft und nachfragt ob es noch einen anderen Termin gibt. ich habe meine immer um 8.30 vor der Arbeit. Normaler Weise fange ich um 9:00 Uhr das Arbeiten an.

Mitglied inaktiv - 06.09.2011, 16:27



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ja, genau so hats mir meine Chefin auch erklärt. Da meine Arbeitsstelle und FA sehr weit voneinander weg sind (40min ein Weg) nehme ich mir immer den ganzen Tag Urlaub, somit kann ich auch noch andere Dinge erledigen die ich Samstags (einziger freier Tag in der Woch) nicht machen kann, z.b. auf die Bank gehen, Gemeindeamt usw. die haben nämlich bei uns im Dorf am Samstag geschlossen. Außerdem bekomme ich immer die unmöglichsten Termine, entweder Mittem am Vormittag, Mittag oder Mitten am Nachmittag so das es sich von der Auto Fahrerei kaum mehr rentiert zum Arbeiten zu gehen. Und ganz ehrlich: Wahnsinnig scharf bin ich auch nicht jedesmal, bin immer noch ser müde, da kommt mir alle 4 Wochen ein zusätzlicher Urlaubstag ganz gelegen

von Daniela_83* am 06.09.2011, 16:27



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Ähm, das kommt vom Bundesministerium für Familie, also nicht irgend ein Forum. Ich achte schon drauf, wo ich lese, bin berufstechnisch ja milieugeschädigt. Und in Gesetzen steht meist nur allgemeines, es gibt zu jedem Gesetz einen Kommentar, wo alles genauer erläutert wird.

Mitglied inaktiv - 06.09.2011, 16:42



Antwort auf Beitrag von Daniela_83*

Ich werd aber nicht einen Urlaubstag mehr verplempern, sonst schaff ich es nicht, vor Weihnachten mit der Arbeit aufzuhören und das will ich unbedingt, weil ich noch nie nie nie nie nie zwischen den Feiertagen frei hatte!

Mitglied inaktiv - 06.09.2011, 16:43



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Hab zum Glück noch MEHR als genug und bekomme jeden Tag automatisch Überstunden (Zeitausgleich) dazu......somit für mich kein Problem......Freu mich auch schon auf Weihnachten, 2 Wochen Urlaub, das erste Mal im neuen Haus und das letzte mal zu zweit.....freu....freu....freu....

von Daniela_83* am 06.09.2011, 16:51



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darrf nicht dir nachteilig angerechnet werden. also muss du nicht nacharbeiten.- dassteht sogar im gesetz. ich hab mal die fr bader das gefragt gehabt. ich schau mal ob ich es nochmal finde lass dir wie früher in der schule bescheinigen von wann bis wann du da warst

von Hürem am 06.09.2011, 16:52



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Hallo, § 16 MuSchG Freistellung für Untersuchungen Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten. -> Lasen Sie sich jedesmal vom FA schrifltich geben, dass es sich um derartige Untersuchungen handelt (am besten mit Verweis auf den Paragraphen) Liebe Grüsse, NB

von Hürem am 06.09.2011, 16:55



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Also bei mir sind die Termine leider immer Früh. Weil meine Hebammen- als auch FA-Praxis nur Früh die Schwangerenberatung machen. Die Zeit wird mir erstmal von meinem Stundenkonto abgezogen, wird aber von meinem Arbeitgeber wieder gut geschrieben. Ich muß auch nichts nacharbeiten. Muß nur jedesmal den Nachweis vom Doc mitbringen, dass ich auch da war. Mehr nicht.

von sasa78 am 07.09.2011, 07:43