Geschrieben von Ivelchen am 04.02.2019, 16:43 Uhr |
Elterngeld
Wenn du nicht aus der ersten elternzeit in dein Job zurück kommst gibt es wo den Arbeitgeber Anteil nicht zum Mutterschutz,das Geld von der Krankenkasse bekommst du wo aber trotzdem. Es zählen die letzten 12 Monate vor Geburt. Ich glaube also das 10.2018-03.2019 bei dir berechnet wird aber 04.2019- 10.2019 als null zählen würden.ich bin mir allerdings nicht zu 100% sicher .
Ich habe die ersten zwei SS Monate noch gearbeitet die wurden bei mir gezählt danach war ich ja arbeitslos.allerdings hat mir das nichts genützt da ich die ersten zwei Monate nach Geburt ja Mutterschutz geld bekommen habe und man nur eins beziehen kann ,somit sind meine zwei Monate die ich Lohn bekommen habe genau entfallen. Heißt dir würden 10.2018/11.2018 nicht gezählt und du hättest dann zur Berechnung nur 12.2018-03.2019
- Elterngeld - JuliaJuli 03.02.19, 17:41
- Re: Elterngeld - Ivelchen 03.02.19, 18:32
- Re: Elterngeld - JuliaJuli 03.02.19, 19:02
- Re: Elterngeld - Fusssel 03.02.19, 20:40
- Re: Elterngeld - sanne87 03.02.19, 22:26
- Re: Elterngeld - Ivelchen 04.02.19, 16:43
- Re: Elterngeld - Ivelchen 03.02.19, 18:32