Juli 2017 Mamis

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Geschrieben von VanyXY, 31. SSW am 24.05.2017, 10:39 Uhr

Elterngeld

Ich meine, beantragt wird das Elterngeld trotz Mutterschaftsgeld ab dem 1. Lebensmonat.
Das Elterngeld wird dann entsprechend um die Summe des Mutterschaftsgeldes gekürzt.
In der Regel ist das Mutterschaftsgeld höher als das Elterngeld, sodass man dann in den ersten 8 Wochen nach der Geburt kein Elterngeld sondern nur das Mutterschaftsgeld bezieht.

Hoffe, das war jetzt nicht zu verwirrend

Das Elterngeld dann einfach erst ab dem 3. Lebensmonat zu beantragen um so das System auszutricksen und volle 12 bzw. 24 Monate bezahlt zu kriegen, funktioniert ich glaube seit 2013 nicht mehr. Haben da wohl viele versucht
Hätte ich ansonsten nämlich auch überlegt

 
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