September 2015 Mamis

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Geschrieben von Lotterliese am 30.09.2016, 15:37 Uhr

Elterngeld

Elterngeld kann vielfältig beantragt werden. Volle Höhe, also ca. 65% des vorherigen Netto gibt es für 12+2 Monate ab Geburt (Lebensmonate). Maximal die halbe Höhe gibt es mit Elterngeld Plus maximal 24+4 Lebens-Monate, dabei kann man auch TZ arbeiten, dann ist es etwas geringer. Man kann aber auch bunt kombinieren. Ich habe 7 Monate volles Elterngeld bekommen und 10 Monate halbes mit TZ Arbeit. Mein Mann hatte 4 Monate halbes mit TZ.

Der Gesetzgeber lässt zu, dass der Bescheid auf Antrag abgeändert wird für Monate, wo das Geld noch nicht ausgezahlt ist.
Das machen die Elterngeldstellen nicht gerne, weil es Arbeit macht. Sie müssen aber...

Schau Dir mal Deinen Bescheid an, wieviele Monate Du Basiselterngeld kriegst und wieviele Monate Elterngeld Plus. Vielleicht kannst Du noch Basismonate umwandeln.

Beachte jedoch, dass die Gesamtsumme des ausgezahlten Elterngeldes nicht unbedingt mehr wird. Es wird dann tw. nur umgeschichtet.

 
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