Juli 2016 Mamis

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Geschrieben von lilke am 21.08.2017, 20:45 Uhr

Elterngeld @lilke?

Es gelten die 12 Monate vor Geburt von Kind 2 (bzw vor MSchutz). Dein MS müsste ja im Januar oder Februar anfangen. Also werden vermutlich die Monate Feb 17- Jan (?) 18 (bzw März17-Feb18) herangezogen. Wie lange hast du EG bezogen? Bis zu 14 LM, in denen EG bezogen wurde, werden ausgeklammert. Allerdings weiß ich nicht, ob die auch ausgeklammert werden, wenn man in denen TZ gearbeitet hat. Hast du bis Juli EG bezogen, werden also vorr. die Monate Feb bzw. März bis Juli ausgeklammert und mit Monaten vor der Geburt von Kind 1 ersetzt. Ich denke also es sollten vier bis fünf Monate ersetzt werden dann, je nachdem ab wann die 12 Monate tatsächlich zurückgezählt werden.

Vergiss nicht deine laufende EZ zum Tag vor dem Mutterschutz zu beenden um volles Mutterschutzgeld zu bekommen. Die übrige Zeit kannst du im gleichen Schreiben übertragen.

LG Lilly

 
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