April 2011 Mamis

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Geschrieben von Tina28374, 11. SSW am 19.09.2010, 20:17 Uhr

elterngeld & der ganze behördenkram..

Also Elterngeld kannst du erst nach der Geburt beantragen. Zuständig dafür sind die Elterngeldstellen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Behörden angegliedert sind (in BW z.B. der L-Bank). Den Antrag dazu kann man sich meist sogar online runterladen, allerdings ist er für "Laien" sehr schwer auszfüllen, sogar ich hatte meine Probleme damit und ich bin Beamte und das Beamtendeutsch gewohnt Du brauchst auch noch verschiedene Unterlagen zum miteinreichen, z.B. die Bescheinigung deines Arbeitgebers über deinen Verdienst im Jahr vor der Geburt deines Kindes, Geburtsurkunde etc.
Am besten schaust du vorher mal in den Antrag rein, was alles benötigt wird (ist ein Merkblatt dabei wo das alles draufsteht) und gehst mit dem Formular und deinen Unterlagen zur Elterngeldstelle, denn dort gibt es Berater, die das mit dir ausfüllen können und dir auch gleich sagen können, was evtl. an Unterlagen noch fehlt.
Zur Elternzeit sollte dich die Personalstelle deines Arbeitgebers informieren können.
Mit Mutterschaftsgeld kenn ich mich leider nicht aus, da ich als Beamte immer Bezügefortzahlung bis Ende MuSchu bekommen habe (diesmal ja nicht, weil ich noch in Elternzeit bin).

LG
Tina

 
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