Geschrieben von bald_mutti, 26. SSW am 07.12.2011, 8:01 Uhr |
Elterngeld Partnermonate
Also bei diesen Partnermonaten kenn ich mich überhaupt nicht aus!
Ich hoffe mir kann jemand von euch weiterhelfen..
Mein Freund kam gestern Abend nach hause und meinte dass er angeblich unabhängig von meiner elternzeit auch zwei monate zu hause bleiben kann... Jetzt würde mich mal interessieren ob
1. seine zwei Monate auf mein Elterngeld angerechnet werden und ich somit weniger bekomme
2. ob er die zwei Monate nehmen kann wann er will
und
3. ob er einen extra Antrag auf elterngeld stellen muss oder ich das in meinem angebe
Mir hauts echt die Fragezeichen raus bei dem Thema
Re: Elterngeld > Partnermonate
Antwort von Jacobus, 27. SSW am 07.12.2011, 8:20 Uhr
Guten Morgen!
also, du alleine kannst für 12 Monate Elterngeld beantragen. Wenn dein Partner mind. 2 Monate Elternzeit nimmt, wird Elterngeld für insgesamt max. 14 Monate gezahlt. Er muss allerdings einen eigenen Antrag stellen. Wie ihr die Zeit und das Geld aufteilt, ist recht flexibel: Er kann 2 Monate mit Dir gemeinsam zu Hause bleiben oder du 12, er 2 Monate im Anschluss oder oder oder... Wenn du oder er insgesamt länger als 14 Monate Elternzeit machen willst, kann man das Elterngeld auch teilen, so dass man ein gewisse Anzahl an Monaten nur die Hälfte Elterngeld bekommt, dafür aber doppelt so lange - die Summe bleibt aber gleich.
Wir teilen die Elternzeit: Ich darf die ersten 7 Monate und dann bleibt mein Freund 7 Monate zu Hause. Den mittleren Monat nehmen wir gemeinsam, so dass also de facto 13 Monate einer von uns daheim ist.
Hoffe, ich konnte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen!?
Re: Elterngeld > Partnermonate
Antwort von bald_mutti, 26. SSW am 07.12.2011, 8:35 Uhr
ohh ja vielen dank
Re: Elterngeld > Partnermonate
Antwort von Jacobus, 27. SSW am 07.12.2011, 8:47 Uhr
Sonst kann man auch da gucken:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=76746.html
Re: Elterngeld > Partnermonate
Antwort von Angelsfly, 27. SSW am 07.12.2011, 15:11 Uhr
Partnermonate:
Beim Elterngeld sind Partnermonate möglich. Es werden Mütter und Väter gleichermaßen unterstützt. Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat einen Monatsbetrag, insge-samt also maximal 14 Monate. Die Partner können die Elterngeld Monatsbeträge bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufteilen. Es kann zum Beispiel erst ein Partner die vollen zwölf Monatsbeträge, dann der andere zwei weiteren Monatsbeträge nehmen. Beide Partner können die Monatsbeträge für das Elterngeld auch gleichzeitig ausgezahlt bekommen, dann reduziert sich aber die Zahl der Monate entsprechend. Wenn also beide Eltern z.B. in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen, sind die Beträge für 14 Monate verbraucht. Auch bei der Verteilung der einem Elternteil zustehenden Monatsbeträge innerhalb des Zeitraums bis zum 14 Lebensmonat des Kindes sind die Eltern mit einer Ausnahme frei: Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten immer als Bezugsmonate der Mutter.
quelle http://www.elterngeld.de/pages/elterngeld.html