April 2012 Mamis

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von Love_Gun, 13. SSW  am 09.10.2011, 15:41 Uhr

Darf ich mich auch mal auskotzen?

Hallöchen ihr alle,

könnte momentan andauernd amok laufen. bin 1 monat vor meiner SS arbeitslos geworden und hab immer noch keinen Job, weil mich natürlich keiner einstellt.. Die Arge sagt ich hätte keinen Leistungsanspruch hab, weil ich 19 bin und meine Eltern mir Unterhalt zahlen müssen (700 euro!!!!). ÄÄÄHHHMMM ne is klar, ich wohn schon drei Jahre nicht mehr zu hause und will nächsten Monat heiraten, aber meine Eltern sollen für mich bezahlen...son quatsch! Mein bald-mann verdient jetzt auch nicht die große kohle um mich großartig durchzufüttern.... ach manno, im moment is alles doof...
will jetzt zur mutter-kind.stiftung, damit ich überhaupt ein bisschen geld für erstausstattung bekomme und das Baby dann nicht in alte bettlaken wickeln muss - hört sich krass an, aber grad denke ich das es so kommt, wenn kein amt sich verantwortlich fült-.
erstmal sorry für diesen kauderwelsch und danke fürs lesen

 
11 Antworten:

Re: Darf ich mich auch mal auskotzen?

Antwort von Babywunder am 09.10.2011, 15:48 Uhr

Oh Mensch lass dich erst mal ganz fest drücken. Das ist echt ein scheiß. Da versteht man die Behörden nicht. Du bist doch 19 (also volljährig), warum müssen deine Eltern denn bezahlen? Müsstest du nicht Arbeitslosengeld und Wohngeld bekommen? Gut ich kenne mich damit allerdings auch nicht aus. Ich hoffe das du hier noch einen guten Ratschlag bekommst.

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Re: Darf ich mich auch mal auskotzen?

Antwort von Nickylein, 13. SSW am 09.10.2011, 16:48 Uhr

Die wollen von dir Schwangeren, dass du wieder zu deinen Eltern ziehst bzw. die den Unterhalt übernehmen. Das ist ja übel. Hast du ne abgeschlossene Ausbildung? Läuft das da ned anders? Aber Wohngeld müsstest du auf jeden Fall beantragen können! Alles andere wäre ja Mist =(

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Re: Darf ich mich auch mal auskotzen?

Antwort von soanaz2, 15. SSW am 09.10.2011, 17:05 Uhr

Das ist ja wirklich ungerecht!
Kannst du nicht mit deinen Eltern zusammen ins Amt gehen und das klären?
Haben die soviel Geld, dass die dir 700 Euro zahlen könnten?

Wenn ihr verheiratet seid, dann gleich Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen.
Lass dir bald einen Termin bei der Beratungsstelle geben....dauert nämlich immer ein paar Wochen, bis der Bescheid da ist und du dir Sachen kaufen kannst (vorrangig mal Umstandsklamotten...)

Drück dich!

Liebe Grüße
Sonja

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Re: Darf ich mich auch mal auskotzen?

Antwort von Hexilein1980, 15. SSW am 09.10.2011, 17:54 Uhr

Hallo,
Soweit ich weiß ist es tatsächlich so das deine für dich unterhaltspflichtig sind bis entweder du eine Ausbildung abgeschlossen hast oder 27 Jahre alt bist...
Bis ja auch bis mindestens 25 krankenversichert über deine Eltern...es sei denn du hast ne Ausbildung uns so weiter....so ist das in Deutschland....
Lg
Ob gerecht oder nicht....

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Re: Darf ich mich auch mal auskotzen?

Antwort von CJ+CSMama82, 14. SSW am 09.10.2011, 19:43 Uhr

Mensch das ist aber echt ne scheiß situation. Aber Hexilein hat recht, ich weiß noch der Ex-Freund meiner Schwester konnte damals auch kein ALG II kriegen weil er 25 war und seine Eltern haben zuviel verdient. Echt beschissen!

Beantrage auf jeden Fall sobald das Baby da ist auch Kinderzuschlag und wenn ihr verheiratet seit Wohngeld. Das kriegt ihr bestimmt. Kriegen wir auch. Ist zwar nicht viel aber immerhin zahlts den Kiga ;)

Wünsche dir alles gute! Halt den Kopf hoch!

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Re: Darf ich mich auch mal auskotzen?

Antwort von MrsNici, 15. SSW am 09.10.2011, 20:15 Uhr

also die frage is wirklich ast du ne abgeschlossene ausbildung? wenn ja dann musst du weder zruück ziehen noch deien eltern unetrhalt zahlen...geh scnellstmögklixch zu ne rberatungsstelle, die kennen sich nämlich mit solchen probleme auch aus....

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auskotzen die 2.

Antwort von Love_Gun, 13. SSW am 09.10.2011, 20:19 Uhr

ne ich wurde in meiner ausbildung kurz vor ende gekündigt -.-
aber ich heirate doch in einem monat?! is dann mein Mann für mich "unterhaltspflichtig" sozusagen oder wie?
meine eltern leben grad in scheidung, mein vater will nichts mehr mit uns zu tun haben und verweigert jeglichen zuschuss und meine mum verdient selber nur 900 euro und kommt grad ma so über die runde... is doch alles scheiße.
das einzige was ich machen kann ist für erstausstattung geld beantragen aber damit habe ich meine miete immer noch nicht bezahlt...hmmmm alles einfach doooofffff....
wisst ihr, ich hab noch nie was unrechtes getan, hab nie gestohlen, nie schule geschwänzt, nie drogen genommen, nie jemanden geschlagen usw und trotzdem fickt mich momentan mein leben sowasvon und das jetzt, wo ich eig die schwangerschaft mit meinem mann zusammen geniesen wollte
-.-

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Re: auskotzen die 2.

Antwort von soanaz2, 15. SSW am 09.10.2011, 21:18 Uhr

Hallo,

kenn mich ja nicht aus...aber vielleicht ändert sich ja was wenn du verheiratet bist.
Da kann das Amt kaum von dir verlangen, dass du zu deiner Mama ziehst.
Vielleicht bekommst du dann Unterstützung!
Frag doch mal nach....da gibt es doch auch Infostellen bzw. erklär denen in welcher Situation deine Eltern stecken und dass die nicht für dich aufkommen können!

wie schon geschrieben, sobald du verheiratet bist einen Wohngeldantrag stellen und wenns Baby da ist zusätzlich zum Kindergeld Kinderzuschlag beantragen.

Das das Leben nicht gerecht ist, vor allem die ehrlich versuchen durchs Leben zu gehen muss ich auch jeden Tag am eigenen Leib spüren...

Liebe Grüße
Sonja

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Arbeite beim Jobcenter (ARGE gibt es nicht mehr, in NRW ist das so)

Antwort von HanaZ, 13. SSW am 09.10.2011, 21:43 Uhr

Bis zu deinem 25.Lebensjahr müssen deine Eltern einen Antrag beim Jobcenter für dich stellen, da du keine eigenständige BG gründen kannst.
Gibst du jedoch einen wichtigen Grund deines Auszuges an z.B. auf Grund der Arbeitsstelle... ist es dir gewährt, einen eigenen Antrag stellen zu können.
Wohnst du mit deinem Freund zusammen und ihr bekennt euch als Paar, ist er verpflichtet für dich aufzukommen, egal ob ihr verheiratet oder nur zusammen lebt. Das spielt keine Rolle.
Ich weis ja nicht, in welchem Bundesland du wohnst, aber stell dich drauf ein, dass wenn du alleine wohnst, deine WOhnung nicht größer als 45qm sein darf +15qm für dein Kind, was ja aber noch nicht da ist und sie darf nicht teuer als 300 euro max sein.
Das sind alles Kriterien, ist sehr verwirrend. Ich weis nicht, was dein Freund verdient, aber man rechnet in einer Partnerschaft 328 Euro pro Person.
Naja, wenn du Fragen hast, dann melde dich, aber ich würde es auch erstmal mit Wohngeld ausprobieren.

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@ HanaZ

Antwort von soanaz2, 15. SSW am 09.10.2011, 22:35 Uhr

Das ist ja ein Durcheinander

Aber wenn sie dann verheiratet ist und ihr Mann sehr wenig Geld hat, kann sie doch dann eigenständig (ohne ihre Eltern) nochmal einen Hartz 4 Antrag bzw. ALG1 Antrag für sich stellen....oder ergänzend Hartz 4?

Da musst du ja bei deinem Beruf immer ein Buch zum Nachschlagen neben dir liegen haben....das ist ja wahnsinnig kompliziert...Behörden halt....

LG
Sonja

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Re: @ HanaZ

Antwort von HanaZ, 13. SSW am 10.10.2011, 8:02 Uhr

Ja es ist schrecklich kompliziert, vor allem, was man alles beachten muss
:(
Natürlich hängt das alles vom Einkommen ab, vom Ehemann, das stimmt.
Wollte mich da heute noch mal schlau machen.
:)

Man rechnet quasi Bedarf - Einkommen.
Für den Bedard wird (das sind jetz einfach Beispielzahlen, nicht auf den Cent genau, da es von Bundesland zu Bundesland anders ist:
Frau 328
Mann 328
Kind 218
= 874
Miete: (dort wird nur unser Satz angerechnet, bei drei Personen a 6.09 pro qm und einer Fläche von 45qm Erste Person + 15qm jede weitere, wären ja dann 75
75qm*6,09= wäre eine Miete von 456,75 + Betriebs und Heizkosten. Also sagen wir mal... 510Euro
Also ein Bedarf von : 874+510 = 1384,-
Da wird dann das Einkommen gegen gerechnet
Sagen wir mal er verdient : 1200 netto
+ Kindergeld wird auch angerechnet: 184,-
Elterngeld weis ich ja nicht
Dann haben wir ein Einkommen von 1384,-.

In diesem Fall wäre der gesamte Bedarf durch das Einkommen gedeckt und es besteht kein Anspruch.
Haha, ich weis gar nicht, wieso ich das alles aufführe... aber vllt. interessiert es ja die Leute, die dazu noch Fragen haben. :)
Es gibt natürlich auch super viele Sonderfälle und und und. Also Angaben ohne Gewähr. Ist ja jetzt auch ein ausgedachter Fall.

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