Juli 2018 Mamis

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Geschrieben von Paper-Flower am 24.03.2019, 23:27 Uhr

Beschneidung Eure Meinung

Ja, es ist in Deutschland erlaubt. Das BGB wurde vor ein paar Jahren um eine Vorschrift ergänzt. Darin wird explizit geregelt, dass die Personensorge, die ein Teil der elterlichen Sorge ist, auch das Recht umfasst, eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung durchzuführen.

§ 1631d BGB lautet wie folgt :

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

 
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