April 2011 Mamis

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Geschrieben von hasenpüml, 10. SSW am 20.09.2010, 16:16 Uhr

Beschäftigungsverbot

Kenn mich n bißchen mit der Juristerei aus und kann dir nur sagen, dass NUR ein Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilen darf.

Ich würde nichts auf eigene Faust und schon gar nichts unterschreiben, was mir mein Chef vorlegt. Kann nur zu deinen Ungunsten ausfallen. Das Gesetz regelt das Beschäftigungsverbot im Mutterschutzgesetz. Es gibt bestimmte Berufe (Erzieher, Krankenpfleger etc), bei denen grundsätzlich Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden aufgrund der mit dem Berufsbild einhergehenden Tätigkeiten oder Gefahren, denen man ausgesetzt ist (bei Erziehern Kinderviren, bei Altenpflegern auch ev. Krankheiten plus die körperliche Belastung). Dein Arzt sollte dich nach deiner Beschäftigung fragen und dir ein Beschäftigungsverbot bescheinigen. Ich kann mir auch vorstellen, wenn du nur das BV von deinem Chef hast, könnte sich die Krankenkasse quer stellen was die Übernahme der Kosten (nämlich volle Lohnfortzahlung) angeht.

 
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