September 2014 Mamis

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Geschrieben von britta&tascha, 28. SSW am 11.06.2014, 8:26 Uhr

BV, Überstunden, Vertrag läuft aus,....

Hi,
vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.
Ich bin seit Januar im BV, mein Vertrag läuft Ende Mai 2015 aus, da bin ich noch in Elternzeit.
Ich denke, das der Vertrag nicht verlängert wird.
Ich habe von diesem Jahr noch den gesamten Urlaub und 70 Überstunden.
Da ich ja bis zum Vertragsende nicht mehr arbeiten werde, ist die Frage, was passiert mit meinem Urlaub und den Überstunden?
Und bekomme ich nach Vertragsende ALG 1? Oder nix? Oder noch Elterngeld?
Ich weiß nicht genau, an wen ich mich da wenden muss, um eine VERNÜNFTIGE Antwort zu bekommen.
LG
Britta

 
3 Antworten:

Re: BV, Überstunden, Vertrag läuft aus,....

Antwort von Wolke80, 28. SSW am 11.06.2014, 8:42 Uhr

Du bekommst nach dem Mutterschutz Elterngeld bis zum 1. Geburtstag deines Kindes. Als Alleinerziehende sogar 2 Monate länger. Du kannst das Elterngeld aber auch auf zwei Jahre splitten.

Ob du aktuell beschäftigt bist, spielt für den Elterngeldbezug keine Rolle. Die Überstunden bzw. Urlaubstage würde ich mir, falls dein Vertrag nicht verlängert wird, ausbezahlen lassen. Kannst du nicht jetzt schon mit deinem Arbeitgeber verhandeln, was nach dem Vertragsende aus deinem Arbeitsverhältnis wird?

Nach deinem Elterngeldbezug hast du Anspruch auf ALG 1. Allerdings glaube ich, dass man dann auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Sonst kann man ALG 2 beantragen. Ich hoffe, das war jetzt richtig so.

LG Wolke

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Re: BV, Überstunden, Vertrag läuft aus,....

Antwort von weibilein, 28. SSW am 11.06.2014, 8:57 Uhr

Ja genau,hatte das Problem bei meinem Sohn damals auch.Du bekommst Elterngeld weiter bis zum ersten Geburtstag,dann bekommst ALG 1.
Deine Ü-Stunden und Urlaub werden dir ausgezahlt.

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Re: BV, Überstunden, Vertrag läuft aus,....

Antwort von sanyt am 11.06.2014, 9:44 Uhr

Ich würde nochmal mit der Personalabteilung sprechen; bei mir ist es nämlich so, dass mein Vertrag Ende November ausläuft, aber um die Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit verlängert wird (also ca. 4 1/2 Monate nach Ende der Elternzeit).
Und ich hatte das so verstanden, dass das bei allen befristeten Verträgen so ist?!

Ansonsten würde ich mich auch bemühen die Sachen ausbezahlt zu bekommen.

Lg

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