März 2010 Mamis

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Geschrieben von okelittle am 21.06.2010, 8:33 Uhr

Autokindersitz

Laut STVO dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden.

Danke Google Da lag ich ja garnicht soooo falsch...

 
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