März 2012 Mamis

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Geschrieben von cupcake75, 28. SSW am 20.12.2011, 18:01 Uhr

Arbeitsgericht

huhu ihr lieben,

heute war ich beim arbeitsgericht und habe meine klage zu protokoll gegeben. ging recht fix und komplikationslos, die rechtspflegerin war freundlich.
klage nun gg. kündigung und für mein gehalt. das wird noch alles bis mind. februar auf sich warten lassen.....gaaaaaaaaaaaaaaaaaanz toll.

dann wird die anhörung auf mich zukommen, wo ich unweigerlich auf meine AG treffen werde.....schön, so hochschwanger....das ist bestimmt super.

meine klage ist natürlich rechtens, kann aber von den AG´s vereitelt werden, so dass es sich ewig in die länge zieht. dies befürchte ich.
was klasse ist: der AG trägt alle kosten, auch meine! es sei denn, ich kriege die klage nicht durch.....was sehr unwahrscheinlich ist. dann bin ich pleite :-) und muss alles zahlen. das wäre dann sicher ein vierstelliger bereich...aber daran mag ich gar nicht denken. die rechtslage spricht für mich.

naja....bin ziemlich müde....kriegen morgen neues bett+schrank und haben heute nur rumgeräumt, mir tut nun alles weh.

seid lieb gegrüßt, cupcake

 
9 Antworten:

Re: Arbeitsgericht

Antwort von märzmuckelchen am 20.12.2011, 18:34 Uhr

hallo cupcake,

du weisst, dass du vor arbeitsgerichten keinen anwalt brauchst, aber ich denke solche verfahren sind immer einfacher wenn du einen zur seite hast. vielleicht bist du sogar prozesskostenhilfeberechtigt, dann haste auch mit diesen kosten nichts an der mütze. erkundige dich doch da mal.

vlg

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Re: Arbeitsgericht

Antwort von Prinzessin2012, 30. SSW am 20.12.2011, 18:57 Uhr

Na das hört sich ja einigermasten postiv an und hoffe das alles so läuft wie du dir das denkst und erhofft und du dein Recht durchgesetzt bekommst!!

Ui schön neuer Schrank und neues Bett hatten wir auch gerade im November bekommen :) Na dann ruh dich heute noch schön aus :)

LG

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Re: Arbeitsgericht

Antwort von Lilisu, 30. SSW am 20.12.2011, 19:59 Uhr

.. das war klar, dass das seine Zeit brauchen wird.. wobei Februar ja noch relativ zeitnah ist.. aber dann hochschwanger.. oh Mann! Egal.. wird sich lohnen!

LG

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Re: Arbeitsgericht

Antwort von 3ai4ik88, 27. SSW am 20.12.2011, 21:24 Uhr

Hey, hab das hier eben gelesen und das erinnert mich an meinen Fall.

Hatte ja gleiches bzw. ähnliches, kenne leider deinen Sachverhalt nicht ganz.

Bei mir: Kündigung durch AG, dann erführ ich 2 Tage später das ich Ss bin, ich ging vors gericht, damit ich zurück genommen werde, da ich genau zwei möglichkeiten hatte, 1. harz IV oder 2. gericht und zurück !

War dann auch beim arbeitsgericht, klage eingereicht, ich glaube es dauerte, weiß es leider nicht mehr genau, 6-8 Wochen bis der AG aufgegeben hat und mich zurück nehmen musste weil er wusste das er keine Chance hat. Gehalt musste er mir dann rückwirkend zahlen das war sehr positiv, da ich ja in der zeit nicht arbeiten musste und dann doch gehalt bekommen hab, so wird das auch bei dir sein.

das mit der Anhörung beim gericht, geht in der Regel sehr schnell, in paar Wochen, meine AG sind jedoch nicht aufgetaucht haben sich durch ihren anwalt vertreten lassen, du kannst dir einen anwalt nehmen falls du rechtschutz hast, würde ich es dir auch empfehlen, ansonsten gibts die möglichkeit einen antrag auf rechtschutzbeihilfe zu beantragen, dann werden deine finanziellen verhältnisse geprüft und wenn du unter einer grenze liegst werden die gesamten kosten von der stadtskasse getragen (sprich nicht nur anwalt, sondern auch die anhörung, richter usw. ) aber ich würde dir so oder so empfehlen einen anwalt zu nehmen, ich war damals sehr froh, den die kennen sich doch besser aus und wissen was zu tun ist usw.

So nun zu den KOSTEN allgemein, so weit mit bekannt, gilt im Arbeitsrecht, jeder zahlt für sich, sprich auch wenn du im Prozess recht bekommst musst du deine Kosten selbst tragen. Sprich hast du genug geld, ersparnisse zahlst du es allein, außer wie gesagt deine wirtschaftlichen verhältnisse sind unter ner bestimmten grenze, dann wird das von der stadtskasse bezahlt. da solltest du dich noch mal informieren, da ich ja das gleiche hatte, glaube ich das du ne falsche info hast. Bei mir wurde alles getragen und es war schon ne nette summe, das hätte ich auch nicht bezahlen können und rechtschutz hatte ich nicht.

Falls du fragen hast kannst du mich gerne fragen, wie gesagt hatte selbst diesen ganzen scheiß im juni-august hinter mir gebracht.

Hätte aber noch paar Fragen zu deinem Fall.
-Warum hat der AG dich gekündigt?
-Hattest du einen befstisteten oder unbefristeten vertrag? wenn befristet , bis wann????

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Re: Arbeitsgericht

Antwort von cupcake75, 28. SSW am 20.12.2011, 22:15 Uhr

hallo und vielen danke für deinen bericht :-)

die rechtspflegerin heute am gericht meinte, ich müsste nix zahlen. habs auch anders gehört aber ich denke mal, die kennt sich aus. allerdings kann das ja nun nicht unterschiedlich gehandhabt werden?? könnte mir wohl den anwalt leisten, will es aber nicht weil ich es nicht einsehe, für so einen schrott mein geld auszugeben. ist ja total unnötig.
es hiess an anderer stelle auch, beim gericht zu klagen sei günstiger als sich einen anwalt zu nehmen. keine ahnung was nun stimmt. habe jedenfalls keine rechtsschutz, sonst wäre ich längst beim anwalt gewesen.

ich bin gekündigt worden wg. krankschreibung, mein vertrag läuft nur bis ende januar, deswegen verstehe ich das alles auch nicht so ganz.

weiterer grund ist angeblich (wie ich heute hörte), daß ich meinen AG nicht angerufen habe und stellung bezogen habe. da frage ich mich: stellung wozu??? ich habe denen in einer langen mail alles erklärt, mich entschuldigt. am telefon erwischt man die sehr sehr schlecht und ich finde es besser, wenn jmd es schwarz auf weiss hat. ist zwar unpersönlich, ok, aber dennoch kein kündigungsgrund.

das mit den kosten irritiert mich jetzt. wieso gibt mir die rechtspflegerin einen falsche info?? ist ja komisch. also wenn da so hohe kosten auf mich zukommen dann ist das ja ein absolutes verlustgeschäft für mich, denn ich verdiene da eh kaum was.

lg cupcake

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Kosten

Antwort von cupcake75, 28. SSW am 20.12.2011, 22:23 Uhr

So, das habe ich grad gefunden.....tja dann muss ich ja wirklich alles selber bezahlen....toll......dann kriege ich meinen lohn und darf ihn gleich wieder abgeben bei gericht....das bedeutet, ich habe umsonst gearbeitet. na schönen dank auch....und das alles wegen dieser idioten!!!!!!!

Bei den Kosten des Arbeitsgerichtsverfahrens gibt es zwei Besonderheiten. Zum einen bekommt der Gewinner der ersten Instanz seine Anwaltskosten und Gerichtskosten nicht von der Gegenseite erstattet.

Vielmehr regelt das Arbeitsgerichtsgesetz in § 12 ArbGG, dass jede Seite die eigenen Kosten trägt. In der zweiten Instanz dagegen geht es wieder wie beim Zivilgericht üblich zu: Wer verliert, bezahlt die Zeche, also die Kosten des Prozesses. Die Gerichtskosten sind im Arbeitsgerichtsverfahren geringer als im normalen Zivilprozess.

Die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren richtet sich nach dem sogenannten Streitwert (Gegenstandswert).

Bei Klagen, die auf Zahlung von Arbeitsentgelt (Lohn und Gehalt) oder Auslösung, Urlaubsentgelt, Urlaubsabgeltung, Schadenersatz, Überstundenentgelt und ähnlichen gerichtet sind, entspricht der Streitwert der Höhe des eingeklagten Betrages.

Wird z.B. durch eine Kündigungsschutzklage oder Entfristungsklage über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gestritten, ist für die Streitwertberechnung in der Regel der Betrag des für die Dauer eines ¼ Jahres zu zahlenden Arbeitsentgelts (sog. Quartalsgehalt) maßgebend

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Re: Arbeitsgericht

Antwort von märzmuckelchen am 20.12.2011, 22:42 Uhr

jap. im arbeitsgerichtlichen verfahren trägt jeder seine kosten selbst, aber da du keinen anwalt beauftragt hast, fallen schon mal keine anwaltskosten an und wie sich das letztlich mit den gerichtskosten verhält wird sich im tenor zeigen, wenn du ein urteil hast.

ich hoffe halt nur, dass du vor gericht ne faire chacne bekommst den sachverhat darzulegen und ich glaube das ist das schwierige, wenn man eben nicht aus der branche kommt.

ich arbeite beim anwalt von daher bekomm ich da einiges mit, aber ich würde mir selbst das trotzdem nichtzutrauen muss ich ganz ehrlich sagen.

ich drücke dir ganz fest die daumen

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Re: Arbeitsgericht

Antwort von cupcake75, 28. SSW am 21.12.2011, 12:23 Uhr

hi :-)

naja, im grunde gibt es da ja nicht viel dazu zu sagen oder zu erklären. es gibt §9 und gut ist. da kann man ja noch nicht mal drüber diskutieren ob nun richtig oder falsch.....so denke ich zumindest.
ich habe alle fristen eingehalten, somit kann ich nicht sagen daß es wackelig steht.
was könnte es denn für gründe geben die kündigungsklage abzuweisen? hast du da schon von entsprechenden fällen gehört?

lg cupcake

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Kosten

Antwort von Foxi23, 30. SSW am 21.12.2011, 18:59 Uhr

Es ist im Arbeitsgericht so, dass jeder seine eigenen Kosten zu tragen hat, egal wer zu welcher Quote gewinnt bzw. verliert.

Nur wenn du die Klage direkt beim Gericht eingereicht hast, hast du ja keine Kosten, jedenfalls keine Anwaltskosten, allerhöchstens Gerichtskosten, die wiederum richten sich nach dem Streitwert (den ich nicht weiß und was ich jetzt auch nicht mehr nachgucken kann, da ich in Arbeitsfreiheit lebe, hihi). Aber guck mal hier:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/ArbRStreit.html
und den grünen Haken nur bei "Klage" setzen, das langt

Also dass der Arbeitgeber deine Kosten alle tragen muss, stimmt einfach nicht.

LG Andrea

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