Juni 2012 Mamis

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Geschrieben von Nanana, 15. SSW am 09.12.2011, 13:35 Uhr

AHH.. Steuerklassewechsel, Freibeträge ...

Wenn du nicht heiratest undnicht allein erziehen bist kannst du die Steuerklasse doch gar nicht wechseln :)

Lass dir aber deine KV und die Werbungskostenpauschale auf der Lohnsteuerkarte eintragen, dann ist dein mtl. Netto und somit die Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld höher. Auch solltest du darauf achten, dass Einmalzahlungen/Zuwendungen in die Elterngeldberechnung einbezogen werden müssen, wenn sie in einem mit dem Grundbetrag versteuert werden. Steuerlich sind das dann KEINE Sonderzahlungen.

Unerheblich ist es nur, wenn dein Netto sowieso über 2600 € ist :)

 
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