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AHH.. Steuerklassewechsel, Freibeträge ...

Thema: AHH.. Steuerklassewechsel, Freibeträge ...

alles Fremdwörter für mich. Kennt Ihr Euch da aus? Komme darauf, da ich meine Steuereklärung für letztes und dieses Jahr demnächst anfangen will und bin darauf gestoßen, dass sich dann 2013 wieder soviel ändert. Jemand noch ledig, nicht alleinerziehend, mit einem ersten Kind im Bauch? Wechselt Ihr die Steuerklasse?

von DianaJUN2012 am 09.12.2011, 13:16



Antwort auf Beitrag von DianaJUN2012

Wenn du nicht heiratest undnicht allein erziehen bist kannst du die Steuerklasse doch gar nicht wechseln :) Lass dir aber deine KV und die Werbungskostenpauschale auf der Lohnsteuerkarte eintragen, dann ist dein mtl. Netto und somit die Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld höher. Auch solltest du darauf achten, dass Einmalzahlungen/Zuwendungen in die Elterngeldberechnung einbezogen werden müssen, wenn sie in einem mit dem Grundbetrag versteuert werden. Steuerlich sind das dann KEINE Sonderzahlungen. Unerheblich ist es nur, wenn dein Netto sowieso über 2600 € ist :)

von Nanana am 09.12.2011, 13:35



Antwort auf Beitrag von DianaJUN2012

Hallo, zur Steuererklärung kann ich nicht viel sagen aber wegen der Karte : Steuerklasse kannst du nicht ändern da du nicht verheiratet bist oder alleinerziehend! Du bleibst in der 1 aber wenn das Baby da ist musst bzw kannst du und dein Partner 0,5 (für 1 Kind ) eintragen lassen! Lg

von Mami-mai2012 am 09.12.2011, 13:36