Geschrieben von Caot am 08.11.2022, 14:10 Uhr |
Elterngeld bei Umzug ins Ausland
„Voraussetzungen
Sie bekommen Elterngeld unter folgenden Voraussetzungen:
Sie wohnen in Deutschland (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt). In Ausnahmefällen bekommen Sie auch Elterngeld, wenn Sie
in einem Mitgliedsstaat der EU,
in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder
in der Schweiz wohnen.“
Hab ich jetzt mal vom Serviceportal BW kopiert.
- Elterngeld bei Umzug ins Ausland - Sarela 07.11.22, 0:25
- Re: Elterngeld bei Umzug ins Ausland - Caot 08.11.22, 14:10
Klassenfahrt und deren Finanzierung
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Dumme Frage...
Warum haben alle ein Gemeinschaftskonto?
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