Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Lena_1922 am 17.11.2022, 13:03 Uhr

Arbeitslosengeld 1

Du mußt dich frühzeitig melden und auch nach Jobs suchen udn Gespräche wahrnehmen um eine Arbeitslosigkeit zum 01.12. abzuwenden - mit etwas Glück landest du am 01.12. gar nicht im Leistungsbezug, weil du kurzfristig noch einen Job findest - das ist das Ziel der Arbeitsagentur. Hast du vor dem 25.11. schon einen Vertrag unterschrieben, kannst du den Termin absagen.
Wenn du kein ALG II beziehst, brauchst du dich nicht beim Amt melden, allerdings bist du auch nicht sozialversichert - ggfls. in der Krankenkassen Familienversichert über deinen Mann - das mußt du prüfen.

 
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