Entwicklung im 1. Lebensjahr

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Geschrieben von julia am 25.01.2001, 15:10 Uhr

Patentante ohne Taufe

Ich möchte gerne, dass meine Tochter eine Patentante hat, möchte sie aber eigentlich nich taufen lassen. Deshalb würde ich gerne wissen, ob es so etwas auch im staatlichem Sinne gibt?

 
3 Antworten:

Re: Patentante ohne Taufe

Antwort von Angela am 25.01.2001, 16:42 Uhr

Hallo Julia,
soweit ich weiß, sollte man dann ein Testament machen, in dem man schreibt, dass diejenige sich im Todesfalle um das Kind kümmern soll, Das wird dann natürlich trotzdem geprüft, aber wenn nichts dagegen spricht, sind die Behörden natürlich auch froh, wenn das Kind nicht zu fremden Pflegeeltern oder ins Heim muß, sondern zu einer ihm vertrauten Person, die das Vertrauen der Mutter besitzt und die diese Verantwortung natürlich auch übernehmen möchte.
Ich finde das eigentlich eine sehr wichtige Sache und werde demnächst auch mal meine Schwester fragen, ob sie damit einverstanden ist und dann ein Testament aufsetzen.
Gruss
Angela

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Re: Patentante ohne Taufe

Antwort von Anja mit Mika am 25.01.2001, 17:03 Uhr

Wchtig ist, daß der oder die betreffende volljährig und geschäftsfähig ist, unter Umständen sollte man auch einen Ersatzvormund wählen (Kinder ab 14 dürfen einen Vormund ablehnen), man sollte den eigenen Willen schriftlich niederlegen, es muß sich um eine letztwillige Verfügung handeln. Sie sollte von einem der beiden Eltern mit der Hand geschrieben sein und von beiden unterschrieben werden. Überschrift: Testament/letztwillige Verfügung/Unser letzter Wille. Es reicht der Satz: als Vormund für unsere minderjährigen Kinder..(Namen) benennen wir für den Fall des Todes von uns beiden..(Name, Geburtsdatum, Abschrift des Vormunds) ersatzweise... (s.o.) Als Schluß kommt Ausstellungsort, Datum und beide Unterschriften Es können auch Personen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Nicht miteinander verheiratete Eltern können kein gemeinsames Testament machen, sie müssen einen Vormund per Erbvertrag benennen, dieser wird vom Notar geschlossen. Am besten gibt man den Teil des Testaments der die Vormundschaft beinhaltet direkt der/den gewählten Person/en.

Ich hoffe,ich konnte Dir weiterhelfen!

Viele liebe Grüße von Anja

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Vielen Dank

Antwort von julia am 26.01.2001, 16:03 Uhr

für eure Ratschläge, werde sie auch gleich umsetzen.

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