Entwicklung im 1. Lebensjahr

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Geschrieben von Jana2 am 28.06.2009, 17:26 Uhr

müssen männer auch elternzeit beantragen?

Für das EG zählen ja die 12 Monate vor der Elternzeit.
Wie sollst Du denn das Formular richtig ausfüllen, wenn Du nicht weisst, wann er denn EZ nimmt? GRÜBEL

Die EZ beantragt er mit 7 Wochen Frist. Klar, kann er die EZ nehmen, wann er will, aber Du musst schon wissen WANN.

So ein Witzbold!
Er kann ja auch Teilzeit beantragen in der EZ, woher sollst Du das wissen?!
Bist Du Hellseher?

Keine feine Art, sich so aufzuführen.
Selbst, wenn Du das Formular ausfüllen willst, kannst Du das garnicht...

LG Jana

 
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