Entwicklung im 1. Lebensjahr

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Geschrieben von alsame am 23.06.2009, 10:24 Uhr

müssen männer auch elternzeit beantragen?

Der AG muss doch nur eine Seite ausfüllen. Und die heißt "Bescheinigung der Elternzeit". Und da er sich ja noch nicht festgelegt hat, wann er die gern nehmen möchte, brauchst/darfst du demzufolge auch nichts ausfüllen.
Wenn dein Angestellter sich weiterhin nicht festlegen möchte wann er die Zeit nimmt, soll er im Antrag bei der Mutter bei Elternteil 2/ Antrag "später, Anspruch wird vorerst nur angemeldet" ankreuzen. Dann geht ihm sein Anspruch nicht verloren. Aber noch als Tipp für deinen Angestellten: er kann zwar die Elternzeit nehmen wie er will, aber er hat nur Anspruch auf Elterngeld wenn er die Elternzeit in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes nimmt.

alsame

 
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