Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sille74 am 01.02.2016, 9:27 Uhr

???

Wohl etwas ein bisschen durcheinander geworfen am späten Abend ...

Die Polizei ist ja eigentlich immer "im Inneren" tätig, nämlich zur Bewahrung der öffentlichen Sicherheit bzw. Gefahrenabwehr. Dabei kann sie auch unter strengen Voraussetzungen unmittelbaren Zwang anwenden und unter noch strengeren ajch die Schusswaffe gebrauchen.

Gegen "äussere Feinde" geht die Bundeswehr vor. Sie kann derzeit nur in bestimmten vom Grundgesetz geregelten Fällen im Inneren tätig werden, z.B. in der Katastrophenhilfe.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.