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Geschrieben von Schwoba-Papa am 11.01.2007, 8:43 Uhr

Wo sind die Steuerexperten?!?

Steuersatz gilt für den Zeitpunkt der Leistungserbringung !

19 % also völlig korrekt bei Vorauszahlungen für das Jahr 2007 !

Grüßle

 
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