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Geschrieben von Steffi528 am 06.02.2015, 10:35 Uhr

Wer seinen Sohn liebt, der züchtigt ihn bald...

Leena, Du kannst in den Fällen Deine "Verantwortung" an eine in so weit erfahrende Fachkraft nach § 8a SGB VIII abgeben (musst Du in der regel erfragen, WER vor Ort dafür zuständig ist, aber die Erwähnung "Schutzauftrag nach § 8a sollte bei allen Leuten, die mit Kindern arbeiten ein begriff sein bzw. sie müssten Dich dann weiter vermitteln können)

Ich bin auch keine in so weit erfahrende Fachkraft, ABER kann meine Vermutung, wenn ich etwas vermute weiter geben. Ob ich mit meiner Vermutung dann richtig liege und ob etwas "gemacht" werden muss, entscheidet dann die Fachkraft.

http://www.kinderschutz-zentrum-berlin.de/download/ksz_Schutzauftrag8a_Kohaupt.pdf

 
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