Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Maximum am 07.10.2006, 20:13 Uhr

Welches Amt zuständig???

Melde es dem zuständigen Ortnungsamt,die müssen es weiterleiten und dürfen das nicht unter den Tisch kehren.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.