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Geschrieben von Laura3610 am 05.06.2011, 9:08 Uhr

welche Unterlagen für die Anmeldung eines Neugebornene

Hallo,
weiß jemand welche Unterlagen das Amt benötigt um mir für mein Kind eine Geburtsurkunde ausstellen zu können.

Ich bin nicht verheiratet und der Vater hat die Vaterschaftsanerkennung bereits unterzeichnet.

Im Netz konnte ich lesen, dass mal die Geburtsurkunde vom Vater benötigt wird und das beide Elternteile beim Amt vorsprechen müssen (wenn nicht verheiratet) mal finde ich Seiten, da wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Kindsmutter ihre Geburtsurkunde und die Vaterschaftsanerkennung vorlegen muss.

Was stimmt den jetzt?
Ich habe mich von dem Vater getrennt und möchte auch keinen Kontakt zu ihm haben. Das Problem: wir haben das Sorgerecht vor der Geburt geteilt. Brauche ich vielleicht deshalb seine Geburtsurkunde um unser Kind anmelden zu können?

 
6 Antworten:

Versteh ich nicht ganz

Antwort von MamavonLucas am 05.06.2011, 10:35 Uhr

das Kind hat doch bereits eine Geburtsurkunde.....was ist denn mit dieser passiert?
ich würde einfach beim Standesamt anrufen(da liegen die Urkunden nämlich) und da bekommst du eine...Kostet minimal....
Du kannst dich ja ausweisen und dann sehen die auch das du die Mutter bist....
Wo willst du das Kind anmelden?
So einfach den Kontakt abbrechen(wenn ihm an diesem gelegen ist)dürfte schwierig sein zumal ihr euch das Sorgerecht ja teilt....Wenn das so festgehalten wurde teilt ihr das auch nach der Trennung noch....
Sandy

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Re: welche Unterlagen für die Anmeldung eines Neugebornene

Antwort von shinead am 05.06.2011, 11:00 Uhr

Wenn Du das SR mit dem KV geteilt hast, wirst Du zwangsläufig den Kontakt suchen müssen. Ich habe auf der Anmeldung meines Kindes nachgesehen. Dort war nach der Geburtsurkunde des Vaters gefragt.
Sprich ihn darauf an, wenn er sich weigert wend Dich an das für euch zuständige Jugendamt (Beistandschaft) oder Deinen Anwalt.

Ich würde einfach mal dort aufschlagen mit eigener Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung und nachfragen ob das reicht.

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Re: Versteh ich nicht ganz

Antwort von Terkey235 am 05.06.2011, 11:04 Uhr

bei geteiltem Sorgerecht wirst du den Kontakt nicht vermeiden können, da der Vater ein Umgangsrecht hat und sein Kind regelmäßig sehen darf, z. B. jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien. Er darf das Kind dann auch mit nach Hause nehmen. bei einem Säugling sieht das sicherlich erstmal anders aus, wenn das Kind z.B. gestillt werden muss etc. Aber dann wird der Papa eben oft bei dir auftauchen, sofern er denn überhaupt Interesse hat.
Ihm das Umgangsrecht zu verweigern wäre dumm, da er es vor gericht problemlos einklagen kann und u.U. sogar die Chance auf das ABR hätte. Du brauchst auch für jeden Umzug (der weiter weg ist als ein paar Kilometer) seine Zustimmung.
Insofern wäre es klug, sich im Sinne des Kindes so weit wie möglich normal zu verhalten.

Wo soll das Kind angemeldet werden?!

LG terkey

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@terkey:

Antwort von shinead am 05.06.2011, 11:40 Uhr

Das Umgangsrecht hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Das hätte der KV so oder so.
Gemeinsames Sorgerecht bedeutet mitbestimmung bei "wichtigen" Entscheidungen für das Kind. Das fängt mit dem Namen an, geht über die Ausstellung der Ausweise, Wahl von Kindergarten und Schule bis zur Eröffnung von Sparkonten...

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Re: @terkey:

Antwort von Terkey235 am 05.06.2011, 11:42 Uhr

Du hast absolut recht, ich bin einfach zu müde und matschig heute : )

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Re: welche Unterlagen für die Anmeldung eines Neugebornene

Antwort von dhana am 05.06.2011, 13:30 Uhr

Hallo,

eine Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden - und dann wird auch gleich die Geburtsurkunde ausgestellt.

Zur Anzeige der Geburt ist als allererstes mal die Klinik in der Entbunden wurde verpflichtet, danach jede weitere Person die bei der Entbindung anwesend war (z.B. bei Hausgeburten, die Hebamme) dann der Vater des Kindes - und erst wenn es sonst niemand machen kann die Mutter.

Benötigt werden dazu
... wenn die Mutter nicht verheiratet ist:
eine Geburtsurkunde
einen Personalausweis oder Reisepass der Mutter

... wenn die Mutter nicht verheiratet ist, oder geschieden ist oder verwitwet ist
und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt beurkundet werden soll zusätzlich:

eine Geburtsurkunde

einen Personalausweis oder Reisepass vom Vater.


Persönlich vorsprechen musst du nicht - in der Regel macht die ganzen Formalien die Klinik in der du entbindest - du musst nur die Unterlagen vorlegen.
Oder aber der Vater nimmt die Sache selber in die Hand und kümmert sich um die Anmeldung und du gibst ihm deine Geburtsurkunde mit.

Du musst mit ihm nicht mehr als Partner zusammensein, aber Vater ist er und das wird auch nicht einfach verschwinden, auch wenn ihr euch als Paar nicht mehr versteht. Paarebene beiseite lassen und versuchen als Eltern zusammen zu arbeiten. Gar nichts mehr miteinander zu tun, wird nicht funktionieren - unabhängig davon ob er das Sorgerecht hat oder nicht.

Lg Dhana

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