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Geschrieben von shinead am 06.03.2017, 14:37 Uhr

Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer?

Ich würde dem neuen Eigentümer schlicht alle vorhandenen Versammlungsprotokolle, eine aktuelle Beschlussliste (gibt es bei uns immer nach der Versammlung), Abrechnungen (ggf. Kopien) und natürlich die Teilungserklärung überlassen. Also eigentlich alles, was im "laufenden Wohnungsordner" so drin ist. Du brauchst es ja dann nicht mehr.

Schriftverkehr der Beiratsarbeit hört sich so an, als wärest Du Verwaltungsbeirat gewesen. Die zugehörigen Unterlagen kannst Du den verbleibenden Beiräten übergeben. Das geht tatsächlich den neuen Eigentümer erst etwas an, wenn er auch Beirat ist.

 
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