Geschrieben von shinead am 06.03.2017, 14:37 Uhr |
Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer?
Ich würde dem neuen Eigentümer schlicht alle vorhandenen Versammlungsprotokolle, eine aktuelle Beschlussliste (gibt es bei uns immer nach der Versammlung), Abrechnungen (ggf. Kopien) und natürlich die Teilungserklärung überlassen. Also eigentlich alles, was im "laufenden Wohnungsordner" so drin ist. Du brauchst es ja dann nicht mehr.
Schriftverkehr der Beiratsarbeit hört sich so an, als wärest Du Verwaltungsbeirat gewesen. Die zugehörigen Unterlagen kannst Du den verbleibenden Beiräten übergeben. Das geht tatsächlich den neuen Eigentümer erst etwas an, wenn er auch Beirat ist.
- Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer? - LeRoHe 06.03.17, 10:24
- Also wir hatten von unserem Vorbesitzer (Haus) alles bekommen, was er noch hatte... - peekaboo 06.03.17, 12:00
- Re: Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer? - Birgit22 06.03.17, 13:12
- Re: Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer? - Bookworm 06.03.17, 14:01
- Re: Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer? - LeRoHe 06.03.17, 14:21
- Re: Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer? - shinead 06.03.17, 14:40
- Re: Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer? - shinead 06.03.17, 14:37
- Re: Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer? - LeRoHe 06.03.17, 17:16
Nochmals Hausbau und Danke
Welches Probiotikum nach AB-Therapie?
Ich bräuchte mal ne Ferndiagnose (Oberbauchschmerzen)
Klamottenverbrauch - Umfrage
Es lebe der Wahlkampf
Verhaltensänderung durch Brille?
Steuerklasse 4 und nur halber Kinderfreibetrag
Was ist mit dem Fundament?
Kann man das so schreiben (auf Englisch und Deutsch)?