Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von Carolchen  am 29.11.2011, 12:08 Uhr

Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Hallo, habe auch schon in einem anderen Forum gepostet, vielleicht weiß hier jemand Rat und kann mir eine Auskunft geben
Ein Freund (verheiratet, einen 1jährigen Sohn) hat das Elternhaus gekauft, nachdem seine Mutter verstorben ist. Der Vater hat sich das Wohnrecht notariell eintragen lassen, für die gesamte obere Etage (ist ein Bungalow) und der Sohn hat mit seiner Familie also nur ein Zimmerchen mit Bad im Keller.
Ist so schon der Hammer... Aber nun ist der Vater ein Pflegefall geworden, voll dement, und der Freund mit Frau pflegt ihn. Pflegestufe wurde abgelehnt, da er ja noch alles "alleine" machen kann, obwohl er eigentlich alles nur nach 1000facher Aufforderung macht, z.B. waschen, essen, usw.

Er vergisst einfach alles. Nun würden sie ihn gerne in ein Pflegeheim geben, da der Freund schon seit 5 Wochen wegen Burnout und Überbelastung krankgeschrieben ist, wahrscheinlich aber noch wesentlich länger.
Nun steht im Notarvertrag, daß die Miete, die der Vater bezahlt, nicht viel, aber im Falle, daß er ins Heim kommen sollte, eben für dieses verwendet werden muß! Ist sowas zulässig? Die Raten für´s Haus werden ja auch von dieser Miete mitgetilgt. Er ist Alleinverdiener, wie sollen sie das denn dann schaffen? Er hat noch zwei Brüder, die aber auch kein Geld haben. Wer bezahlt dann die Heimkosten und wie lange kann das Amt das Geld dafür zurückverlangen? Sorry, sehr lang, aber für mich sehr wichtig.
LG Carolchen

 
36 Antworten:

warum soll das mit der miete nich zulässig sein?

Antwort von TiBi2009 am 29.11.2011, 12:19 Uhr

ob der vater nun von seinem geld miete an seinen sohn zahlt oder später fürs pflegeheim ist für ihn (den vater) doch wichtig.
das dein freund das nich gut findet is klar. aber über solche sachen macht man sich doch vorher gedanken bevor man einen solchen vertrag unterschreibt.

alles in allem hat der vater das damals clever gelöst und an seine zukunft gedacht. dein freund leider nicht, sonst hätte er einen solchen vertrag niemals unterschrieben - ich hätte es nämlich nich gemacht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Aprilbaby am 29.11.2011, 12:22 Uhr

Wenn die Rente nicht ausreicht und kein weiteres Vermögen vorhanden ist, prüft das Amt, ob die Kinder zahlen müssen. Die Freibeträge kenne ich nicht genau, aber sie sind recht hoch und auch wenn man darüber liegt muss man nicht gleich die volle Differenz begleichen (ich meine um die 4000 Euro Nettogehalt ist die Freigrenze bei zwei Erw. und zwei Kinder).

Wann hat denn der Vater das Haus auf seinen Sohn umschreiben lassen? Das Amt kann nämlich auf das Haus zurückgreifen, wenn die Schenkung weniger als 10 Jahre zurückliegt.

Ich drücke deinem Freund die Daumen, ich bin da auch (fast) mittendrin.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Aprilbaby am 29.11.2011, 12:25 Uhr

Ach ja, das mit der Miete ist natürlich zulässig - wohnt er nicht mehr bei seinem Sohn, zahlt er auch keine Miete mehr (egal, ob Pflegeheim oder nicht). Es ist erstaunlich, dass er überhaupt Miete zahlt, oft wird ein kostesloses Wohnrecht eingeräumt (wobei er auch viel Wohnraum beansprucht, aber das ist wieder ein anderes Thema...)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: warum soll das mit der miete nich zulässig sein?

Antwort von Carolchen am 29.11.2011, 12:26 Uhr

Danke für Deine Antwort. Er hat sämtliche Schulden mit dem Haus übernommen, damit sein Vater nicht auf der Straße sitzen sollte.... Er hat leider wohl nicht genau genug gelesen und nun hat er den Schlamassel. Er will ja einerseits natürlich für seinen Vater bezahlen, aber wie gesagt, die Miete war für´s Hausdarlehen eingerechnet. Wenn die nun wegfallen sollte, käme das Haus wohl unter den Hammer. Sie kann wegen dem Schwiegervater nicht arbeiten gehen, da sie ihn ja unentgeltlich betreuen muß. Also fehlt das Geld halt auch. Alle laufen auf dem Zahnfleisch, weil sie dieser Belastung psychisch nicht gewachsen sind. Wenn es so weitergeht bekommt auch sie wieder Depressionen und dann noch der Kleine.... Ist schon hart.
LG Carolchen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Holzkohle am 29.11.2011, 12:27 Uhr

es wurde notariell so beurkundet - und so wird es auch sein. Kluger Opa!

Ihr könnt die Wohnung, die dann freisteht, vermieten - DAS ist tatsächlich erlaubt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von marame8 am 29.11.2011, 12:33 Uhr

Ja, das ist völlig Rechtens. Der Vater muss ja auch im Heim die Kosten zahlen, also Miete. Die ist dort nicht gerade billig. Falls er es nicht kann, muss der Sohn einspringen, oder das Haus wird verkauft, bevor das Amt einspringt. Es ist völlig verständlich, dass der Sohn seinen Vater ins Heim geben möchte. Demente sind sehr schwierig zu versorgen. Sprich mal mit ihm, ob er nicht seinen Vater in die anderen Räume oder in ein Zimmer ziehen lassen kann. Dann den ambulaten Dienst bittet zu helfen. Die kommen je nachdem, wie sie gebucht sind, morgens zum waschen, oder abends, je nachdem was er braucht. Außerdem hat er das Recht auf, Kurzeitpflege im Heim, ich glaube das sind zur Zeit 4 Wochen. Die braucht er dringend um durchzuatmen. Leider ist es so, dass die Pflegestufen bei Dementen ziemlich niedrig sind, obwohl man für diese Leute sehr viel Zeit und Nerven benötigt. Ich arbeite im Heim in der Schwerdementen Abteilung (Gerontopsychatrischen Abteilung), ich kann gut verstehen was in deinem Freund vorgeht. Da ist das Gewissen, wir haben es ihm versprochen, dann das Wohnrecht. Aber Wohnrecht bezieht sich nicht unbedingt auf alle Räume. Viel Glück Euch.

Gruß Tina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Holzkohle am 29.11.2011, 12:34 Uhr

das Amt wird aber sagen: dann vermieten Sie die Räumlichkeiten! Darüber findet man bei google sehr viel! Und das Wohnrecht bleibt dem Vater ja eh erstmal erhalten, bis klar ist, dass er im Heim auf lebenslang bleiben muss, erst dann kann man das wieder ausm Grundbuch löschen lassen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Carolchen am 29.11.2011, 12:35 Uhr

Das Haus wurde ja nicht an den Sohn geschenkt, er hat es für viel Geld bei der Bank abgelöst, da der Vater es nach dem Tod der Mutter alleine nicht mehr halten konnte. Der Sohn hat ihm dann noch 10.000 Euro extra geben müssen und hat seine Brüder ausbezahlt. Der Vater hat ihn zu dieser Aktion "überredet". Der Sohn hat dann seinem Vater das Wohnrecht auf Lebenszeit eingeräumt, aber für die komplette obere Etage. Als der Nachwuchs kam dachte er, er würde dann in den Keller ziehen, aber nichts. Und mit der Miete, tja die sollte zur Tilgung der Schulden sein, denn er wohnt ja halt auch noch drin. Aber wie gesagt, wenn die wegfällt ist das Haus wohl bald futsch. Er verdient nicht viel, ich glaube 1800 Euro netto.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Carolchen am 29.11.2011, 12:39 Uhr

Tja vermieten kann man das nicht, ist ja nur ein Haus, im OG, Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Bad, 1 Schlafzimmer und im Keller ein kleiner umgebauter Raum mit Minibad. Aber da will der Vater nicht rein. Aber die können vom Amt doch nicht verlangen, daß der Sohn das Haus verkaufen muß? Da sind ja 1. noch Schulden satt drauf und wo soll er dann mit der Familie wohnen? Pflegestufe wurde abgelehnt: Er kann ja noch alles alleine... Klar aber dafür rennt man ihm den ganzen Tag hinterher und muß 100x was sagen und wenn er nicht will, macht er´s nicht. Wer kommt denn für die Kosten des Pflegedienstes auf? Dafür ist ja auch kein Geld da...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Holzkohle am 29.11.2011, 12:43 Uhr

dann könnt Ihr Euch vielleicht intern mit dem Vater einigen, dass IHR die oben Räume nutzt und eben der neue Mieter in die unteren zieht. Natürlich kann das Amt erstmal nicht verlangen, dass Ihr das Haus verkauft - aber wie gesagt, sie werden sich selbst und auch Euch fragen, warum Ihr dann nicht vermietet um die finanziellen Löcher zu stopfen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Carolchen am 29.11.2011, 12:48 Uhr

Ist nicht mein Freund ;-) Ist ein Bekannter.
Ja wie oben schon geschrieben, kann man das Kellerzimmer nicht vermieten, sind vielleicht 12 m² und das Bad 5m², Es gibt nur einen Hauseingang. Und sie halten sich tagsüber alle oben auf. Aber sie haben seit dem Hauskauf keine Privatsphäre, da ja bis auf das Kellerzimmer alles gemeinsam genutzt wird. Das Obergeschoß hat die oben aufgezählten Zimmer, also auch nix zu vermieten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Aprilbaby am 29.11.2011, 13:21 Uhr

Da hat dein Freund sich wirklich ganz schön über den Tisch ziehen lassen :-(. Er hat das Haus mit Schulden übernommen und kann es ohne die Miete seines Vaters nicht halten - das ist bitter.

Neben dem, dass er das hätte nie machen dürfen, sollte er unbedingt ins Auge fassen, das Haus mit dem Umzug des Vaters zu verkaufen (dafür müsste er unbedingt herausfinden, wie er das Wohnrecht streichen kann), denn das ist ein Fass ohne Boden. Dann lieber in Ruhe in eine Mietwohnung...aber der Verkauf zum Marktpreis ist nur möglich ohne das Wohnrecht, sonst findet er nie einen Käufer und ich weiß leider nicht, wie man das Wohnrecht löschen könnte (ohne Zustimmung des Vaters zumindest nicht).

Ich fürchte, er braucht professionelle Hilfe von einem Rechtsanwalt oder Notar.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Carolchen am 29.11.2011, 13:33 Uhr

Das hatte ich befürchtet... Ja es ist schon schlimm, daß einen der eigene Vater so über den Tisch zieht... Aber das hat wohl auch der älteste Bruder mit eingefädelt, natürlich zu seinem Vorteil! Aber ich habe auch schon mit ihm "geschimpft", wie man denn alles gutgläubig unterschreiben kann. Er meinte, ja, es ist halt das Elternhaus, ich kann meinen Vater ja nicht alleine damit lassen. Er wird schon in den Keller ziehen, wenn wirihn darum bitten... Pustekuchen. Jetzt, wo er dement ist macht er es erst recht nicht. Vielleicht wäre das Haus zu verkaufen wirklich die beste Lösung, aber mit dem Wohnrecht ist halt blöde...
LG Carolchen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von shinead am 29.11.2011, 13:34 Uhr

Vieviel Geld muss denn monatlich überbrückt werden?

Bei bis zu 400 Euro würde ich tatsächlich einen 400 Euro Job ins Auge fassen. Entweder Dein Bekannter neben dem Hauptjob (bei Burn-Out natürlich unpassend) oder seine Frau. Die Pflege des Schwiegervaters würde ja wegfallen.

Andere Variante:
Der Schwiegervater bleibt im Haus, gepflegt von Sohn und Schwiegertochter. Neuteilung der Wohnverhältnisse. Opa kriegt ein Zimmer, denn zur Pflege von Dementen braucht man einen guten räumlichen Kontakt. Alle ziehen also hoch.
Gegen die Verweigerte Pflegestufe Einspruch einlegen. Beraten lassen und dann neu beantragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Holzkohle am 29.11.2011, 13:38 Uhr

wie gesagt, das Wohnrecht hebt sich ja nicht automatisch mit einem Heimaufenthalt auf. Das Heim muss schon signalisieren, dass der Vater dauerhaft, sprich bis an sein Lebensende, dort verweilen muss. Dann muss der Vater auch immer noch zustimmen. Auf doof müsste man das dann gerichtlich durchsetzen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Fredda am 29.11.2011, 13:49 Uhr

So wie du die Situation beschreibst, könnte es für deinen Freund und seine Familie auch eine Chance auf einen Neuanfang sein: Haus verkaufen, weniger Wohnraum als das, was sie da haben, mutet einem der Staat auch nicht zu, wahrscheinlich werden sogar beide ohne psychische Geschichten arbeiten können, wenn sie als Familie alleine wohnen können und das Gefühl von "Was habe ich mir den da einreden lassen?" Geschichte ist.
Lg
Fredda

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Holzkohle am 29.11.2011, 13:53 Uhr

das Problem ist nur, dass du ein Haus mit lebenslangem (und davon gehe ich aus) Wohnrecht nicht einfach so verkaufen kannst - dazu muss der Vater dann auch zustimmen. Und was isn, wenn der sagt, ich geh nicht ins Heim, ich geh hier nicht raus und anfängt zu bocken?! Das ist schon ne wirklich besch... Situation.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Fredda am 29.11.2011, 13:54 Uhr

das ist klar, verkaufen kann man nur, wenn er im Pflegeheim ist - entweder müßte man sich, solange er noch entscheiden kann, zusammensetzen und gemeinsam entscheiden oder man müßte warten, bis er nicht mehr geschäftsfähig ist; beides nicht schön, aber ernsthaft: schön ist es doch jetzt auch nicht, bzw. war es mit der Regelung noch nie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Christine70 am 29.11.2011, 13:56 Uhr

aber wenn der schwiegervater nicht mehr im haus wohnt, keine miete mehr zahlt (was rechtens ist) dann kann doch die schwiegertochter wieder arbeiten gehen!
momentan ist klar, sie pflegt den schwiegervater, aber wenn dieser in ein pflegeheim kommt, fällt das ja weg und sie kann geld verdienen.

oder hab ich jetzt einen denkfehler?

dein freund will ein haus, will auch drin wohnen, aber andere sollen dafür zahlen? wenn er sich das haus nicht leisten kann, dann muss er ausziehen. das geht auch anderen familien so.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Christine70 am 29.11.2011, 14:06 Uhr

das war bei meiner freunin ähnlich..
Schwiegermutter hatte ein haus, ein kleines siedlungshaus. meine freundin und ihr mann wohnten dort in einer art einliegerwohnung.
Das haus wurde verkauft, der sohn bekam die hälfte von dem geld und baute davon ein neues haus. die mutter bekam das wohnrecht auf lebzeit und musste keine miete zahlen, da sie ja das geld aus dem hausverkauf mit einfließen ließ
aber das wohnrecht hatte sie.

dann wurde die mutter dement.. von woche zu woche schlimmer. meine freundin kümmerte sich um sie, hatte es aber sehr schwer mit ihr. sie wurde beschimpft, bedroht und teilweise aus dem haus geworfen, weil die schwiegermutter sie nicht mehr erkannte.
meine freundin war mit den nerven am ende und so ging sie zum arzt. der war gleichzeitig auch der hausarzt der schwiegermutter.
Er halft meiner freundin und ihrem mann und stellte ein gutachten aus, daß die schwiegermutter nicht mehr in der lage ist, alleine in der einliegerwohnung zu "hausen". es war sozu. gefahr im verzug. es bestand nämlich die gefahr, daß die schwiegermutter irgendwann das haus abfackelt :( da passierte schlimme dinge und wenn meine freundin das nicht jedesmal gemerkt hätte, wer weiß was passiert wär.

das wohnrecht wurde dann notariell ausgetragen und die schwiegermutter kam in ein pflegeheim.

es geht also durchaus, daß wohnrechte ausgetragen werden.

ich weiß ja jetzt nicht, in wie weit dieser mann dement ist und wie hoch die gefahr ist, daß er mal was schlimmes anstellt.

ohne notar und ohne rücksprache mit dem arzt wird da nix gehen. aber versuchen würde ich es. und wenn es durchgeht, dann kann die frau ja wieder arbeiten gehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Klassische Situation

Antwort von fiammetta am 29.11.2011, 14:07 Uhr

Hi,

üble Situation.

Um den alten Knaben mit seinem Wohnrecht ins Pflegeheim zu bekommen, sollte sich der Sohn um dessen Pflegschaft bemühen. Das Geld des Vaters wird natürlich für ihn selbst aufgewendet werden müssen. Lebt er aber nicht mehr daheim, dann kann auch die Schwiegertochter wieder arbeiten gehen und Geld dazuverdienen. Die Heimkosten werden unter Berücksichtigung der Pflegestufe errechnet. Der Witz ist, dass je niedriger die Pflegestufe ist, desto weniger muss zugezahlt werden. Den Restbetrag überprüft das Sozialamt, d.h. Dein Kumpel muss dann ebenso wie seine Brüder seine Einkommensverhältnisse offenlegen. Nachdem er woanders auch Miete bezahlen müßte, wird ihm sein Hauskredit gegengerechnet, d.h. ihm muss schon noch mindestens der Sozialhilfesatz übrig bleiben. Wenn er angestellt ist, läßt sich das relativ leicht berechnen. Es kann daher durchaus passieren, dass seine Brüder bezahlen müssen, aber er nicht, eben weil er relativ wenig verdient.

Ich ginge an seiner Stelle auf`s Sozialamt bzw. zu einer der üblichen Sozialstationen wie Caritas u.ä. und würde den Fall dort schildern und mich beraten lassen. Mittlerweile gibt es sogar schon RAs, die auf solche Fälle spezialisiert sind und sämtliche aktuelle Paragraphen kennen (da ändert sich immer wieder etwas), die Deinem Freund hilfreich sein können.

LG

Fiammetta

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Klassische Situation

Antwort von Carolchen am 29.11.2011, 14:33 Uhr

Vielen Dank für Eure Tips! Sie würde ja gerne wieder arbeiten gehen, aber mit dem Schwiegervater geht´s nicht. Er hat die Vollmachten für seinen Vater und ist sowas wie eingetragener Vormund. Aber leider stellt der sich stur und momentan geht halt garnix, nicht in den Keller ziehen, nix. Schlimmer als ein kleines Baby. Es belastet alle, weil sie ihn, egal was sie tun mitschleppen müssen, denn wenn sie ihn alleine lassen, könnte ja wer weiß was passieren...
Also bei der Caritas mal nachfragen?
LG Carolchen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Klassische Situation

Antwort von Luni2701 am 29.11.2011, 14:40 Uhr

ja aber solang er noch da ist kommt doch die miete von ihm dazu, sollte er dann ins heim kommen, kann sie wieder arbeiten gehen.

Mal ganz ehrlich, mal abgesehen davon, dass die tatsache "wer wohnt in welchen räumen" vorher abgesprochen wird, beovr man zusammen zieht, ist es doch nur logiisch, dass der vater in seinem haus ein lebenslanges wohnrecht haben möchte und auch hat. Und noch logischer ist doch wohl, dass der vater diie miete nur solang bezahlt wie er auch drin wohnt!!?!?!?! Ich mein wenn er jetzt sterben würde, gäbs auch keine miete mehr, da muss man doch whl dran denken?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Klassische Situation

Antwort von fiammetta am 29.11.2011, 14:41 Uhr

Hi,

mein SV war auch dement. Das Umziehen in den Keller bringt überhaupt nichts, denn dort findet er sich noch weniger zurecht. Meines Erachtens nach gehört die Angelegenheit von Fachleuten genau durchgerechnet und dann der Umzug in ein Pflegeheim veranlasst. Dadurch, dass der alte Knabe kein eigenes Vermögen zu haben scheint, ist die Angelegenheit eigentlich recht einfach, wird aber zu einigen Familiendisputen führen (aber die kommen so auch).

LG

Fiammetta

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...Christine

Antwort von Holzkohle am 29.11.2011, 14:43 Uhr

es sagt ja keiner, dass es nicht geht. Nur bei voller Zurechnungsfähigkeit des Vaters (des Freundes) geht das eben NICHT - wenn der nicht zustimmt. In dem Fall Deiner Freundin wurde die Mutter ganz offensichtlich entmündigt aufgrund eines ärztlichen Gutachtens, DAS ist dann wieder ein anderer Fall!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Klassische Situation - jetzt Moment

Antwort von Holzkohle am 29.11.2011, 14:44 Uhr

der Mann hat schon den VORMUND über den Vater??? Ich dachte, er ist nur leicht demenzkrank?! In dem Fall würde ich DAMIT zum RA gehen und mich beraten lassen, wie Ihr weiter vorgehen könnt. Nur hieße das dann auch wirklich die komplette Nummer - Vatern aus dem Haus "werfen" und in ein Heim geben + durch Entmündigung das Wohnrecht streichen lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

dann geh ich mal davon aus...

Antwort von Christine70 am 29.11.2011, 14:47 Uhr

daß es in deinem fall noch nicht so schlimm ist mit der krankheit.
denn wenn er noch alleine entscheiden kann, dann wird da wohl nix zu machen sein.
bei der schwiegermutter meiner freundin war das nicht mehr der fall. sie kannte sich nicht mehr aus und wollte dauernd "nach hause".. mit nach hause meinte sie böhmen.
sie schnitt stromleitungen durch, legte feuer in der wohnung, kletterte über die balkonbrüstung, stieg auf offene fenster (im ersten stock)..in dem fall ging nur noch die entmündigung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Klassische Situation - jetzt Moment

Antwort von Carolchen am 29.11.2011, 15:16 Uhr

Ich weiß nicht genau, wo die Grenzen zwischen teilweise dement und vollsständig dement verlaufen.... Er erkennt noch alle Personen, hat noch ein gewisses Langzeitgedächnis, also alles was vor 5-10 Jahren war weiß er noch, aber Kurzzeitgedächnis = null. Er liest die Zeitung, bzw. tut so. Legt diese dann weg und 2 Minuten später, wo ist die Zeitung, die habe ich noch nicht gelesen. Und das geht so 10-10 mal hintereinander. Die Schwiegertochter sagt, gehe bitte Duschen, ich habe alles hingelegt. Er macht´s nicht. Wenn sie in dann härter anspricht wird er rebellisch. Sie sagt, trink bitte was, er macht´s nicht. Alles muß sie ihm hinterherräumen, ihn auffordern. Dann will er dauernd zum Friedhof in Schlappen ausbüxen... Als die von der Pflegestelle da waren und er gefragt wurde, ob er noch alles alleine kann, kam natürlich von ihm: Ja klar... Auf die Ausführungen der Familie wurde garnicht eingegangen. Als er noch einigermaßen klar war, hat er die Kontovollmachten usw. auf seinen Sohn übertragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Carolchen

Antwort von fiammetta am 29.11.2011, 15:30 Uhr

Hi,

das ist doch der Klassiker, dass der Pflegebedürftige vor Publikum den Starken mimt, sich kurzzeitig zusammenreißt und anschließend gnadelos zusammenbricht. Der MD findet das gut, denn damit läßt sich der Antrag auf eine Pflegestufe abweisen - spart sehr viel Geld. Was ist also zu tun? SCHRIFTLICH ausführlich begründet WIDERSPRUCH einlegen. Dann muss wieder ein Gutachter kommen und durch einen Widerspruch wird die Pflegestufe, so denn sie zuerkannt wird, rückwirkend eingeleitet, d.h. das Pflegegeld wird auch zum Ersttermin erstattet. Durch einen schriftlichen Widerspruch macht Dein Freund auch klar, dass er selbst auch ein Wörtchen mitzureden hat. Er soll sich zudem ein ärtliches Bestätigungsschreiben holen, demzufolge sein Vater eben tatsächlich dement ist. Indem nur der Vater angehört wird, der ja die Realität nicht mehr durchblickt, wird die Erkrankung ja nicht berücksichtigt, d.h. seine Antworten haben trotz Realitätsferne mehr Gewicht als die der Angehörigen und das ist definitiv Stuss.

Nicht locker lassen.

LG

Fiammetta

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Carolchen

Antwort von Carolchen am 29.11.2011, 15:47 Uhr

Vielen vielen Dank für die ganzen Meinungen und Tips!
Werde ihn dann mal informieren, was zu machen ist!
LG Carolchen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

als der Pflegedienst bei meiner Oma war

Antwort von Holzkohle am 29.11.2011, 16:10 Uhr

hat diese natürlich auch bestätigt, dass sie alles noch alleine kann, die Familie würde spinnen und würde sie nur abschieben wollen.
Die Woche drauf hat man meine Oma im Nachthemd und Pantoffeln auf der Hauptstraße aufgegriffen, die Wohnungstür stand sperrangelweit offen und der Gasherd war an!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Diagnose Demenz

Antwort von Curly-Cat am 29.11.2011, 17:42 Uhr

Mein Opa war im April zu diversen Untersuchungen bei einem Neurologen, danach bekam er die Diagnose, damit bin ich zur Krankenkasse. Die hat per Eilantrag den MD beauftragt, die Pflegestufe festzustellen. Klappte alles innerhalb einer Woche.

Habt Ihr denn eine Diagnose?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß jemand Rat: Vater von Freund dement...

Antwort von Regenbogen22 am 29.11.2011, 19:04 Uhr

Hallo,

da wir einen ähnlichen Fall in der Familie haben, gehe ich einmal davon aus, dass zwischen deinem Bekannten und seinem Vater eine General- und Betreuungsvollmacht beim Notar abgeschlossen wurde.
Übrigens bedeutet es für den Vater deines Bekannten, dass er weiterhin das Dauerwohnrecht behält, auch wenn er ins Pflegeheim gehen sollte,
selbst wenn er in Zukunft im geschlossenen Bereich, d. h. auf der gerontopsychologischen untergebracht sein wird, denn der Amtsrichter
wird der Unterbringung erstmalig nur 2 Jahre zustimmen, danach muss ein neuer Antrag erfolgen.
Es gibt übrigens nicht mehr den Begriff Entmündigung, sondern es wird ein Antrag auf Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen betreffend beim Amtsgericht gestellt.
Der Amtsrichter verschafft sich dann vor Ort einen Eindruck über die betreffende Person und entscheidet dann zum Wohle dieser Person.
Währenddessen ist übrigens auch ein Verfahrenspfleger anwesend,
zum Schutze der betreffenden Person, über deren Schicksal entschieden wird.
Aber dein Bekannter sollte nicht vergessen, dass das Pflegeheim auch Geld kostet und das nicht zu knapp. Und jährlich werden die Kosten erhöht.
Bei uns in der Umgebung kostet ein Pflegeheimplatz, bei Pflegestufe 3, übrigens mal schlappe Eur 3.5000,--, davon werden dann Eur 1.510,-- von der Pflegekasse übernommen, für den Rest muss der Bewohner selber
aufkommen.
Aber das ist ja noch nicht alles, zusätzlich sollte man noch an etwas Taschengeld denken, für Fußpflege, Friseur, Drogerieartikel und Medikamente.
Auch Bekleidung und andere Dinge müssen in Zukunft angeschafft werden.
Und so traurig es ist, man muss sich auch noch um die Zukunft Gedanken machen und am Ende steht halt auch eine Beerdigung an, die auch bezahlt werden muss.
Da kann man sich schon vorstellen, dass so manch einer sein Haus und Hof verloren hat, oder?
Ich würde dir vorschlagen, dass sich dein Bekannter einen Beratungstermin bei einem ambulanten Pflegdienst holt.
Die können einen sicherlich schon etwas weiterhelfen.
Du kannst mir auch gerne schreiben wenn du möchtest, dann kann ich von unseren Erfahrungen berichten.

Ich kann deinem Bekannten nur starke Nerven und Geduld wünschen und außerdem jemanden, bei dem auch er einmal sein Herz ausschütten kann.
Evtl. würde ihm auch eine Selbsthilfegruppe Angehöriger Demenzkranker helfen.

Alles Gute!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Tagespflege

Antwort von miebop am 29.11.2011, 19:42 Uhr

Wo wohnt ihr?
Heim ist ja, mal unabhängig von den finanziellen Faktoren, gerade für demente Menschen eine schlimme Sache.
Gibt es bei euch Tagespflege? Die greift niedrigschwelliger als die Pflegestufen und entlastet die Angehörigen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Tagespflege

Antwort von fiammetta am 29.11.2011, 22:49 Uhr

Hi,

Tagespflege ist aber abhängig vom Wohnort und kostet auch Geld. Zur Zeit meines SVs gab es hier am Popo der Welt keine - nichts zu machen.

Punkt 2: Demente sind nachtaktiv, d.h. selbst wenn sie tagsüber für ein paar Stunden irgendwo anders untergebracht sind, garantiert Dir keiner, dass sie dort nicht eine Zeitlang wegnicken... und dann geht das Remmidemmi die GANZE Nacht. Habe ich alles hinter mir.

LG

Fiammetta

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Bei Schwiegermutter hatten wir die Pflegestufe 1 (benatragt von der Klinik)...

Antwort von Trini am 30.11.2011, 8:07 Uhr

bis der MD zur Wiederbegutachtung kam.

Danach war sie futsch, weil sie die Grundpflage nicht zulässt:
"Das kann ich alles allein!" (Tut sie aber nicht)

Tagespflege ist (wenn man es selbst bezahlt, als mit PS0 (und nur Betreuungsgeld) summa summarum teurer als Heim.
Man hat ja die Kosten zu Hause PLUS die Pflege.

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.