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von Leena  am 15.03.2015, 18:52 Uhr

Was tolerieren wir denn und was tolerieren wir nicht bei der Kopftuchthematik?

Gerade WEIL ich glaube, dass es nur die kleinen Schritte sind, mit denen man ans Ziel gelangt, halte ich es grundsätzlich für sinnvoll, wenn gerade auch Frauen mit Kopftuch als Lehrerinnen, Juristinnen etc. im öffentlichen Bewusstsein stehen (im IS-Verständnis vom Islam dürften diese Frauen das definitiv nicht). Auch, wenn / weil es das konservativen Männern / Menschen erleichtert, eben auch Bildung und Karriere für Frauen NICHT per se als "widernatürlich", "unmoralisch" o.ä. sehen zu müssen.


Im Übrigen geht es NICHT darum, ein "Urteil rückgängig zu machen". Das Gesetz, um das es ging, war so, wie es war, offenbar unsauber gearbeitet. Und deshalb nicht vergassungskonform. Das kommt (leider) öfter vor.

Hier, das ist für mich der entscheidende Punkt in der Urteilsbegründung:

"Werden äußere religiöse Bekundungen durch Pädagoginnen und Pädagogen in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule zum Zweck der Wahrung des Schulfriedens und der staatlichen Neutralität gesetzlich untersagt, so muss dies für alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen grundsätzlich unterschiedslos geschehen."

Ansonsten muss alles einzelfallbezogen entschieden und eben auch gerichtsfest begründet werden:

"Wird in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen über das richtige religiöse Verhalten bereichsspezifisch die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen erreicht, kann ein verfassungsrechtlich anzuerkennendes Bedürfnis bestehen, religiöse Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild nicht erst im konkreten Einzelfall, sondern etwa für bestimmte Schulen oder Schulbezirke über eine gewisse Zeit auch allgemeiner zu unterbinden."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html

 
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