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Geschrieben von wassermann63 am 11.04.2016, 10:23 Uhr

Verkehrssicherungspflicht und Tierhaltung (Katze) @benedikte

Hallole miteinander und @benedikte,

du hattest weiter unten etwas geschrieben bez. Erschaffer einer Gefahrenquelle und Verkehrssicherungspflicht. Gilt denn ein Katzenhalter auch als Gefahrenquellenerschaffer? Will heißen, muss ich als Katzenhalter dafür Sroge tragen, dass meine Freigängerkatze keinen Schaden (an Wildvögeln, Eidechsen oder am auf den Terrassentisch des NAchbarn gestellten, dicht befüllten Vogelkäfig) anrichtet? Also Katzenzäune erreichten oder gar Katze nicht mehr rauslassen oder ähnliches?

Kennt sich jemand mit dieser Fragestellung aus?

LG
JAcky

 
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