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Geschrieben von sechsfachmama am 24.04.2009, 23:13 Uhr

Verkehrsschild "Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art" - für wen gilt es?

folgende Situation: an einer Grund-Schule wurde vor 5 Jahren dieses Schild Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art angebracht - damit Eltern nicht diese Einfahrt benutzen und ihre Kinder auf den Schulhof mit dem Auto bringen.
Der offizielle Parkplatz für die Eltern ist ein ganzes Stück weg und die Plätze reichen auch nicht aus (meist laufen die Eltern mit den Kindern zur Schule und laden die Kinder nicht nur aus).

Dieses Schild (also rund, roter Rand, innen weiß) wird von niemanden wirklich beachtet - sämtliche Lehrer parken im Schulhof und fahren also trotz Verbotsschild rein (es ist logisch, dass die da parken, aber dann müsste ein Zusatz am Verbotsschild angebracht sein).

Es ist nicht so, dass nun "reger" Autoverkehr an dieser Zufahrt herrscht, aber so manches Elternteil bringt doch ein Kind direkt an die Schule - grad auch, wenns mal viel zu Schleppen gibt oder so.

Zur Erklärung der folgenden Situation noch soviel: die Sporthalle befindet sich ca. 800 - 1000 m von der Schule weg und sämtliche Schüler müssen den Weg Schule - Sporthalle - Schule OHNE jegliche Aufsichtsperson in Eigenverantwortung zurücklegen (die Eltern müssen das unterschreiben!)
Frage ich mich sowieso ob das überhaupt rechtlich gestattet ist, denn die Schule hat während dieser Zeit die volle Aufsichtspflicht.
Die Lehrer fahren dann meist mit dem Auto hin und her ... und laufen nicht mit den Kindern mit!

Nun ist meiner Bekannten diese Woche folgendes passiert: die Tochter hatte den Sportbeutel (zur ersten Stunde) in der Schule vergessen (also am Tag vorher hätte sie ihn müssen aus der Schule mit heimbringen, damit die Mutter sie gleich morgens zur Sporthalle bringt). Also auch absolute Zeitknappheit (sowas merkt ein Kind ja immer ne Minute vorher).
Mutter fährt zur Schule - die verbotene Einfahrt rein, damit Kind den Ranzen in die Schule schaffen und den Sportbeutel holen kann ...

und da steht doch eine Person vom Ordnungsamt und sie wird für ihre Übertretung angeschwärzt. Daneben steht der Direktor und schenkt meiner Freundin ein schäbiges Grinsen.

Muss sie zahlen? Ich meine - entweder gilt das Verbot für alle (solange kein Zusatz dabei steht) oder für keinen!
(abgesehen davon, dass ich das für mutwillige Krümelkackerei halte)

Noch dazu waren jetzt gerade Elternabende und wenn es dem Direx so missfällt, dass ab und an mal jemand sein Kind direkt bei der Schule rauslässt, dann hätte man doch auch freundlich wiedermal auf das Verbot aufmerksam machen können, oder?

 
3 Antworten:

Re: Verkehrsschild "Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art" - für wen gilt es?

Antwort von mozipan am 24.04.2009, 23:27 Uhr

Klar muss sie zahlen und jeder der sonst noch von der Dame vom Ordnungsamt erwischt werden würde auch. Wenn der Direktor sie beim OA angeschwärzt hat, fände ich das in Anbetracht der Situation aber besch...

Das Verkehrszeichen gilt für alle Fahrzeuge und alle Verkehrsteilnehmer!

Nur weil es alle anderen auch missachten, heißt es nicht, dass es nicht gilt.

Prinzipiell gilt es für alle Verkehrsteilnehmer!!

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Re: Verkehrsschild "Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art" - für wen gilt es?

Antwort von MamavonLucas am 25.04.2009, 8:35 Uhr

Ja das muss sie zahlen.
Ich hatte so ein ähnliches Erlebnis am KIGA.An unserem KIGA ist Durchfahrverbot zwischen 12 und 14 Uhr.Das gilt auch für alle.Da steht also nirgends Anwohner und Erzieherinnen ausgenommen.
Einmal hab ich mir erlaubt um 13.50 durchzufahren als ich Sohnemann um 14 Uhr holte.
Hinter mir das Auto der Erzieherin seiner Gruppe die dann am KIGA parkt.
Als wir beide reingehen meint sie zu mir ob ich das Schid von wegen Durchfahrverbot nicht gesehen hätte denn man wolle ja nicht das ein Kind überfahren wird.
Ich war so perplex das ich nichts sagen konnte,was mich heute noch ärgert.
Naja lange Rede kurzer Sinn...Würde da mal nachfragen warum die Lehrer das Verbotsschild auch nicht beachten....
Gruss Sandy

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Re: Verkehrsschild "Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art" - für wen gilt es?

Antwort von deischuhzu am 26.04.2009, 1:20 Uhr

Natürlich muss sie zahlen. Man kann sich nicht auf "Gleichbehandlung im Unrecht" berufen.

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